Solange Informationen nicht das Gemeinwohl gefährden oder Persönlichkeitsrechte verletzen, ist eine Gemeindeverwaltung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern gesetzlich verpflichtet, über wichtige Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu informieren und Auskünfte über vorgenommene Verwaltunssakte zu geben.
Die Gemeinderverwaltung Stadecken-Elsheim will sich offensichtlich dieser Verpflichtung entziehen. Bereits am 12.11. am 09.12.2013 (wir berichteten) hat das Forum den Gemeinderat gebeten, die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, welche konkreten städtebaulichen Maßnahmen mit dem Kauf der Immobilie am Dorfplatz Elsheim verbunden sind. Mit dem nachfolgenden Schreiben haben wir am 12.02.2014 nochmals an unsere Anfrage erinnert.
Von: forum-stadecken-elsheim.de [mailto:info@forum-stadecken-elsheim.de]
Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2014 10:58
An: Renate Odey-Büttner (odey.buettner@web.de)
Betreff: WG: Kauf der Immobilie am Dorfplatz Elsheim durch die Gemeindeverwaltung
Sehr geehrter Herr Gemeinderatsvorsitzender,
das Forum-Stadecken-Elsheim hat mit Schreiben vom 12.11.2013 und 09.12.2013 den Gemeinderat um Auskunft darüber gebeten, welche städtebauliche Maßnahme mit dem Kauf der Immobilie am Dorfplatz Elsheim durch die Gemeindeverwaltung verbunden ist. Leider haben wir bis heute noch keine Antwort bekommen.
Lt. VwGO ist Behörden für die Beantwortung von Anfragen eine Frist von 3 Monaten einzuräumen. Diese Frist ist bereits überschritten und wir verstehen nicht, warum den Bürgerinnen und Bürgern keine erklärende Auskunft erteilt wird. Wir möchten Sie deshalb noch einmal bitten, unsere Anfrage an den Gemeinderat zu beantworten. Sollte dies nicht bis zum 16.02.2014 geschehen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte gegen die Gemeindeverwaltung einzuleiten. Wir hoffen jedoch, dass dies nicht notwendig sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gemeindeverwaltung hat auf diese Anfragen bis heute und nach mehr als 3 Monaten nicht reagiert.
Das Forum hat deshalb am 09.03.2014 beim Verwaltungsgericht Mainz gemäß § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage gegen die Gemeindeverwaltung Stadecken-Elsheim eingereicht.