Das Wegwerf-Mandat – Ex-und-Hopp-Gemeinderäte

Wenn ein gewählter Ortsbürgermeister, der gleichzeitig auch in den Gemeinderat gewählt wurde, sein Gemeinderatsmandat nicht annimmt, ist dies erklär- und nachvollziehbar. Denn durch den/die Nachrücker/in auf der Nachfolgeliste der eigenen Partei/Wählergruppe und dem gleichzeitigen Stimmrecht des Ortsbürgermeisters im Gemeinderat, verbessert sich das Stimmverhältnis zugunsten des Ortsbürgermeisters und der ihn unterstützenden Ratsmitglieder. Das ist legitim.

Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt für andere, gewählte Ratsmitglieder. Selbstverständlich ist es die alleinige Entscheidung eines jeden Ratsmitgliedes, sein Mandat niederzulegen oder nicht anzunehmen, zumal es dafür auch wichtige, persönliche Gründe geben kann. Wenn jedoch ohne Erklärung und reihenweise Ratsmitglieder ihr Amt niederlegen bzw. gar nicht erst antreten, dann ist dies in dieser Häufigkeit und so kurz nach den Wahlen außergewöhnlich und muss hinterfragt werden dürfen. Denn wenn man sich zur Wahl stellt, geht man gegenüber den Wählerinnen und Wählern eine Verpflichtung ein, der man sich nicht, wie beim Wegwurf ausgelatschter Turnschuhe, so einfach entledigen kann.

Heute haben wir lesen müssen, dass jetzt auch Hermann Müller sein Ratsmandat niedergelegt hat. Noch vor wenigen Wochen hat er sich mit großem Brimborium und hehren Absichten für den Gemeinderat aufstellen lassen und plötzlich, wie aus heiterem Himmel, soll das alles vergessen sein. Wie gesagt, persönliche Gründe sind zu respektieren. Wenn man sich jedoch ohne Erklärung und so sang- und klanglos von seinem Mandat verabschiedet, spricht dies nicht für einen großen Respekt gegenüber dem Amt und dem Votum der Bürgerinnen und Bürger.

Dies gilt auch für den Beigeordneten Strutz, der sicherlich mit der Begründung, als Beigerodneter gewählt worden zu sein, ebenfalls sein Amt niederlegt hat. Konsequenter Weise hätten dann auch die Beigeordnete Doll und der Beigeordnete Ruf ihr Amt niederlegen müssen. Das haben sie aus guten Gründen aber nicht getan, denn im Gegensatz zu einem Ratsmitglied hat man  in der Funktion der/s Beigeordneten nicht einmal ein Mitspracherecht oder eine Stimme im Gemeinderat. Da hat man doch als Ratsmitglied viel mehr Einfluss und Verantwortung. Warum also Herr Strutz erst für einen Ratssitz kandidiert und dann sein Amt niedergelegt, kann nur mit taktisch-politischen Überlegungen begründet werden und ist ansonsten schlicht und einfach eine Missachtung des Votums der Wählerinnen und Wähler.

Auf das Verhalten der SPD-Spitzenkandidatin Claudia Lörsch haben wir bereits früher hingewiesen (siehe hier). Wenn man sich zur Wahl stellt und von vornherein offen lässt oder sogar ausschließt, dass man das Mandat überhaupt wahrnehmen wird, dann darf man sich nicht zur Wahl stellen. Auch dies mag aus taktischen Gründen berechtigt sein, aber es grenzt doch schon an Wählerverdummung, dann noch die Bürgerinnen und Bürger um ihre Stimmen zu bitten. Und wenn dann noch der auf der SPD-Liste vorgesehene Nachfolgekandidat ebenfalls sein Amt nicht antritt, dann spricht dies doch für ein seltsames Kommunalwahlverständnis.

Wir sind der Meinung, dass die Kandidatur für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat zwar ausgeprochen löblich ist, möchten jedoch auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass damit auch eine große Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verbunden ist. Wer sich dieser Verpflichtung leichtfertig entzieht, in dem er sich zur Wahl stellt, dann jedoch sein Amt nicht annimmt oder sofort niederlegt, zeigt wenig Respekt vor dem Mandat und dem Votum der Wählerinnen und Wähler. Wie gesagt, wir sprechen dabei nicht über wichtige, persönliche Gründe.

Übrigens, für das Ratsmitglied Müller ist mit Maximilian Bernhardt ein weiterer Winzer in der CDU-Fraktion vertreten. Und auf der CDU-Nachfolgerliste stehen 2 weitere Mitglieder dieser Berufsgruppe auf den beiden ersten Plätzen (siehe auch unseren Beitrag hier).

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