Schön, Mr. XY, dass Sie, wie auch die Mehrzahl der Redakteure des Forums, die Fastnachtszeit dazu nutzen, sich gemeinnützig zu engagieren und zu den Angelegenheiten in der Ortsgemeinde Stellung zu nehmen. Wir haben uns deshalb entschlossen, Ihren Kommentar (siehe hier) als selbständigen Beitrag zu veröffentlichen, um ihm die gebührende Aufmerksamkeit und Anerkennung zukommen zu lassen. Wir erlauben jedoch auch uns, zu Ihren Kommentar später Stellung zu nehmen.
„Zu den Ausführungen im Hinblick auf das Schild in der Bahnhof-bzw. Talstraße möchte ich anfügen, dass die jetzige von Ihnen interpretierte durchdachte und logische Denkweise seitens des Gemeinderatsmitgliedes Rau absolut nicht nachvollziehbar ist.
Richtigerweise wurde bereits vor einem längeren Zeitraum auf die Verkehrslage in diesem Bereich hingewiesen. Nach meinen Recherchen wurde sogar eine Bürgerinitiative gegründet, welche bisher wohl leider noch nicht sehr aktiv in Erscheinung getreten ist. Nach Rücksprache mit einem der Initiatoren dieser Bürgerinitiative wurde mir mitgeteilt, dass die Gemeindeverwaltung (weit vor den Gedankengängen des Herrn Rau) schriftlich über die Verkehrssituation in diesem Bereich informiert wurde und sogar eine Begehung vor Ort stattgefunden hatte. Auch Herr Müller persönlich wurde mehrfach mündlich auf die Situation seitens der Mitglieder dieser Bürgerinitiative hingewiesen.
Aus diesem Grund wurde kürzlich eine Momentaufnahme meinerseits erstellt. Es wurde festgestellt, dass sowohl die nun eingezeichnete “abbiegende Vorfahrtstraße” als auch das Stopp-Schild ihre eigentlichen Funktionen verfehlen. Bereits zuvor wurde, nach Auskunft eines Anwohners, das Stopp-Schild in 95 % der Fälle missachtet. Folglich wurde der Weg ohne wesentliche Reduzierung der Geschwindigkeit in Richtung der Hauptstr. fortgesetzt oder beim Abbiegen in Richtung Talstr. die Kurve erheblich “geschnitten”. Die direkt angrenzenden Bewohner berichteten, dass es hierdurch mehrfach zu Beinahe-Unfällen gekommen wäre. Es zeigt also, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht und die vermeintliche Bürgerinitiative wird nochmals gesondert auf ein Aktivwerden hingewiesen werden müssen.
Im Umkehrschluss zeigt es auch wieder auf, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger sich ihrer Pflichten im Straßenverkehr nicht bewusst sind und mögliche Unfälle in diesem Bereich durch die unangemessene Fahrweise provozieren.
Auch die Gemeindeverwaltung sollte hier angehalten sein, wenn man sich schon Gedanken um marode landwirtschaftlich genutzte Wege machen muss, diverse Verkehrskontrollen durch die zuständigen Behörden durchführen zu lassen. Dieser Aspekt wird auch nochmals der Bürgerinitiative vorgeschlagen werden müssen, um ggf. antragsmäßig bei der Gemeindeverwaltung Gehör zu finden.
Letztlich kann man nicht von einer “durchdachten und logischen Denkweise” eines Gemeinderatsmitgliedes ausgehen, sofern die Umstände bereits zuvor bekannt waren und demnach nicht von eigenständigen Gedankengängen auszugehen ist. Denn die Kenntnis über die Unsinnigkeit dieses Verkehrsschildes werden insbesondere die Anwohner bereits lange Zeit zuvor erlangt haben.
Lg“
Nochmals kurz als Ergänzung:
Ich kenne den Schildweg mehr oder weniger als Feldweg in Richtung der Stadecker Warte mit Zugang an die angrenzenden Weinlagen. Die von mir betitelte „Bauruine“ befindet sich am Ende der Bebauungsfläche im Bereich der ersten unübersichtlichen Kurve. Zumindest stand das Gebäude seit einer geraumer Zeit im Baustillstand. Daher diese Bezeichnung. Leider wurde dieser Weg seit langer Zeit nicht mehr beschritten, sodass es sich hierbei um eine Wiedergabe meiner Erinnerung handelt und der aktuelle Stand der Dinge nicht dargelegt werden kann.
Sie haben mich in einem Passus wohl etwas falsch verstanden. Daher möchte nochmals klarstellend Stellung nehmen. Es bezog sich natürlich auf die 30er-Zone im strittigen Kreuzungsbereich Tal- bzw. Bahnhofstr. Darüber hinaus ging es auch nicht darum, dass eine Verkehrsregelung erst dann als durchdacht und logisch bezeichnet werden kann, wenn sie von den Verkehrsteilnehmern auch beachtet wird. Es geht vielmehr darum, dass in vorliegendem Falle (wie mir geschildert wurde) eine einfache „Rechts-vor-links-Regelung“ zu einem Haltegebot umgewandelt wurde und dieses Haltegebot in Form eines Stopp-Schildes nach einiger Zeit letztlich mit einer abbiegenden Vorfahrtsstraße kombiniert wurde. Demnach hätte bereits zum Zeitpunkt der Straßenmarkierungen für eine abbiegende Vorfahrtsstraße (der Zeitpunkt ist mir leider nicht bekannt) das Stopp-Schild entfernt werden und ein zutreffendes Verkehrsschild (Vorfahrt gewähren) angebracht werden müssen. Eine Kombination in dieser aktuell bestehenden Form widerspricht meines Erachtens der Straßenverkehrsordnung.
Daher sehe ich es nicht als durchdachte und logische „Meisterleistung“, wenn ein solcher Umstand trotz verkehrstechnischer Vorgaben nach längerer Zeit festgestellt bzw. wieder im Gemeinderat thematisiert wird. Und dabei spielt es wirklich keine Rolle von welcher Person es letztlich vorgetragen wurde!
In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere die Diskussion um etwaige Kompetenzen auch zum Abschluss bringen.
Vielen Dank!
Lg
Sehr geehrtes Forum,
es ehrt mich sehr, trotz meines fortgeschrittenen Alters, einen „eigenen“ Beitrag erhalten zu haben.
Die sog. „Detailkenntnisse“ ergeben sich manchmal durch persönliche Gespräche und insbesondere dann, wenn man auf seinem traditionellen Spaziergang durch die Gemeinde freundlich gegrüßt wird. Demnach ist man nicht immer auf Behauptungen oder Protokolle jeglicher Art angewiesen.
Leider fehlt in dem Passus in Bezug den Schildweg ein kleines Wörtchen. Dies bitte ich zu entschuldigen. Das fehlende Wort „überwiegend“ sollte eigentlich unterstreichen, dass eine Sanierung dieser „Straße“ wohl eher dem landwirtschaftlichen Verkehr dient. Zwar wird natürlich ein Teilabschnitt bis hin zur legendären Bauruine auch durch Privatpersonen bzw. Besucher der Stadecker Warte genutzt, jedoch ist es meines Erachtens der überwiegende Verkehrsfluss durch Landmaschinen geprägt. Eigentliche Kernaussage sollte auch sein, dass es weitaus wichtigere Angelegen gibt, insbesondere die Verkehrssituation innerhalb unserer Gemeinde. Aber wenn in diesem Bereich weitere Arbeiten vorgesehen sind, könnte man durch die Anbindung der Sandstraße zum Schildweg hin eine weitere bedeutende Verkehrsanbindung realisieren. Bitte verstehen Sie vorangegangenen Satz in ironischer Weise.
Weder ich noch andere Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten Herrn Rau seine Kompetenz streitig machen. Jedoch finde ich es nicht passend, wenn man eine bereits bekannte Problematik plötzlich aufgreift und man daher nach der Auffassung des Forums in seiner „durchdachten und logischen Denkweise“ bestätigt werden soll. Wäre eine solche Feststellung beispielswiese seitens des Herrn Paschke ebenfalls so gelobt worden? Ich denke nicht. Natürlich ist es positiv, wenn man sich in einer gewissen Altersstufe noch gänzlich an bekannte Dinge erinnern kann und diese dann im Gemeinderat zu einem unbestimmten Zeitpunkt wieder aufgreift. Aber für die Feststellung der Überflüssigkeit der getroffenen Verkehrsregelungen ist m.E. keine logische oder durchdachte Denkweise von Nöten. Die Notwendigkeit des Handelns ergibt sich allein schon aufgrund der Tatsache, dass weder die abbiegende Vorfahrtsstraße ihren Sinn und Zweck erfüllt, noch ein Stopp-Schild beachtet wird. Beide Verkehrsregelungen in Kombination führen, wie ich es für einen kurzen Augenblick selbst erlebt habe, zu einer plötzlichen Wahrnehmungsstörung seitens der Fahrzeugführer und den Übergang in einen scheinbar fiktiv geschaffenen rechtsfreien (Verkehrs)Raum. Dieser Umstand wird dadurch hervorgerufen, dass sich die Mitbürgerinnen und Mitbürger grundsätzlich nicht an die Verkehrsregeln halten. Im Übrigen scheint auch die ausgewiesene 30er-Zone die Autofahrer/-innen nicht in Angst und Schrecken zu versetzen. Demnach wäre, würde man logisch und durchdacht denken, auch diese Verkehrsregelung überflüssig.
In diesem Sinne ergötze ich mich noch ein wenig an der Ehrdarbietung eines eigenen Beitrages und werde meinen nächsten Spaziergang durch unsere lebens- und liebenswerte Gemeinde hoch erhobenen Hauptes absolvieren.
Lg
Sehr geehrter Herr XY,
wieder ein ausgezeichneter Kommentar von Ihnen, den wir jedoch nicht schon wieder auf die „Titelseite“ des Forums setzen können. Das würde das Konzept unseres Blogs verändern. Deshalb hier nur ein paar Anmerkungen.
Natürlich schlendern auch wir gerne einmal durch unsere „lebens- und liebenswerte“ Ortsgemeinde, aber es kommt dabei nur zu wenigen „persönlichen Gesprächen“ und wir werden, offen gestanden und im Gegensatz zu Ihnen, noch nicht einmal „freundlich gegrüßt.“ Manchmal haben wir sogar den Eindruck, dass unsere Arbeit nicht verstanden wird und wir nicht besonders beliebt sind. Wir bevorzugen deshalb für unsere Berichterstattung offizielle Dokumente und Protokolle, da diese Unterlagen auch Rechtskraft haben und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen von großer Bedeutung sind.
Ihre Ausführungen über den Schildweg und seine Nutzer sind sehr interessant. Wo steht überhaupt die „skandalöse“ Bauruine? Die Situation wird für uns immer dubioser. Geht es auf dem Schildweg drunter und drüber? Sollten wir durch die Initiative von Herrn Klonek einem handfesten, lokalpolitischen Skandal auf die Spur gekommen sein? Wurde er von den zahlreichen Winzerkolleginnen und -kollegen im Gemeinderat als „Strohmann“ für die Durchsetzung von Sonderinteressen missbraucht? Verfolgt er gar Eigeninteressen und benutzt er den Schildweg und die sich anschließende Wirtschaftswege um an seine eigenen Weinlagen zu kommen? Fragen über Fragen! Wir sind beinahe sicher, dass dies alles auf die Einsetzung eines Sonderausschusses hinausläuft und nur noch durch eine knallharte Aufdeckungs- und Enthüllungsarbeit integrer Mitglieder des Gemeinderates und weiterer Spezialisten aufgeklärt werden kann.
Ebenso wie bei Herrn Rau, sind wir auch von den Qualitäten des Herrn Paschke überzeugt. Wir kennen ihn zwar nur als eloquenten und einfühlsamen „Moderator“ und Stichwortgeber für seine „Interviews“ mit dem jungen Ortsbürgermeister, trauen ihm jedoch ohne weiteres eine „durchdachte und logische Denkweise“ zu.
Aber was ist eigentlich mit Ihnen und Ihrer „durchdachten und logischen Denkweise“? Keine Lust auf ein Ehrenamt? Sie haben doch wohl nichts gegen eine kleine, monatliche Aufwandsentschädigung von € 2.000,00? Wie Sie ja wissen, benötigt man zur Kandidatur für das Amt des Ortsbürgermeisters bei Nicht-Mitgliedschaft in einer politischen Organisation nur 40 Unterstützerstimmen aus der Gemeinde. Mit den Stimmen der Redakteure und den Freundinnen und Freunden des Forums wäre dies Ihr geringstes Problem. Und wenn nicht, geht das bis dahin sicherlich auch über Facebook.
In einem Punkt müssen wir Ihnen jedoch deutlich widersprechen: Eine Verkehrsregel/-vorschrift kann nicht erst dann als durchdacht und logisch bezeichnet werden, wenn sie von den Verkehrsteilnehmern auch beachtet wird. Die 30 km/h-Begrenzung ist, z.B. in Schulnähe, schon vernünftig und angebracht, auch wenn sie von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet wird.
Sehr geehrter XY,
das Forum Stadecken-Elsheim verfügt leider nicht über die Ihnen vorliegenden Detailkenntnisse. Von einer Bürgerinitiative und deren Aktivitäten gegen die seinerzeit vom ehemaligen Ortsbürgermeister Müller initiierte Verkehrsregelung war uns bis heute nichts bekannt.
Es freut uns allerdings, dass sowohl die Bürgerinitiative, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner als auch Sie mit uns übereinstimmen, dass die aktuelle Regelung, gelinde ausgesprochen, hochgradig schwachsinnig ist und an der verkehrstechnischen Kompetenz des Initiators zweifeln lässt.
Unverständlich ist uns in diesem Zusammenhang allerding ihre Anmerkung, dass die Gemeindeverwaltung angehalten ist, sich Gedanken um marode landwirtschaftlich genutzte Wege zu machen und Verkehrskontrollen zu veranlassen. Falls Sie damit den Schildweg ansprechen, gehen wir davon aus, dass es sich beim Schildweg um eine öffentliche Straße handelt. Wir werden das allerdings überprüfen.
Ebenfalls unverständlich ist für uns, dass für Sie die „durchdachte und logische Denkweise seitens des Gemeinderatsmitgliedes Rau absolut nicht nachvollziehbar ist.“ Die Tatsache, dass die Bürgerinitiative, Anwohner und Anwohnerinnen, Sie selbst und auch wir die aktuelle Verkehrsregelung vielleicht zu einem früheren Zeitpunkt als Herr Rau geäußert haben, schließt doch nicht aus, dass das Gemeinderatsmitglied bei seiner eigenen Analyse eine „durchdachte und logische Denkweise“ zugrunde gelegt hat. Oder möchten Sie diese Fähigkeit Herrn Rau absprechen? Sicherlich nicht.