Durchfahrtsverbot für 40-Tonner! – Freie Fahrt für Bürgerinnen und Bürger!

schild_durchfahrtsverbotJetzt werden mit Sicherheit die Mitglieder des Bauern- und Winzervereins in kollektive Empörung ausbrechen und für die kommende Mitgliederversammlung einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die Agenda setzen. Denn wir möchten der Gemeindeverwaltung und den Damen und Herren des Bauern- und Winzervereins jetzt einen wertvollen Denkanstoß geben und das jahrzehntelang durch die alten Ortskerne geführte Parkraum-Pferd einfach mal von hinten aufzäumen und das Thema mit einem geradezu revolutionären Denkansatz beleben. Wir fordern: Durchfahrtsverbot für 40-Tonner! – Freie Fahrt für Bürgerinnen und Bürger! Das überrascht Sie, oder?

Es ist in unserer Ortsgemeinde ja so, dass ein paar wenige Bauern ihre Betriebe noch mitten in den alten Ortskernen haben und dort ihrem höchst ehrenwerten Beruf nachgehen. Dagegen wäre auch nichts einzuwenden, wenn sich diese Betriebe in den vergangenen Jahrzehnten nicht Großanlagen und Großgeräte angeschafft hätten, die angesichts der beengten Verhältnissen in den Ortkernen einfach zu groß sind und dort nicht ausreichend Platz finden. Dies gilt auch für die Fahrzeuge der An- und Ablieferer dieser Betriebe.

Während den Verantwortlichen in den meisten Städten und Gemeinden seit Jahren klar ist, dass in beengten Ortskernen und Innenbereichen für Betriebe mit Großanlagen und Großgeräten kein Platz ist und deshalb extra Gewerbegebiete in den Randlagen ausweisen, verteidigen bei uns ein paar wenige Weinbauern mit Klauen und Zähnen ihre innerörtlichen Standorte und erwarten, dass sich die Allgemeinheit und die Bürgerinnen und Bürger nach den Interessen und Bedürfnissen dieser Betriebe richtet. So wie sich in den vergangenen Jahren die Zahl der eingesetzten Großgeräte der in den Ortszentren liegenden Betriebe kontinuierlich vergrößert hat, hat sich umgekehrt die Anzahl der Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner in den alten Ortskernen stetig verringert. Da verschwanden, besonders auffällig am Kirchenthing, zahlreiche Parkplätze, nur damit die Landwirtschaft mit ihren 40-Tonnern bequem und komfortabel die engen Straßen passieren kann. Das ist in dieser Form nicht zu mehr akzeptieren.

Anstatt aus dieser Misere und den beengten Verhältnissen über Alternativen nachzudenken und selbst die Konsequenzen zu ziehen, lassen sich diese Betriebe durch eine willfährige Gemeindeverwaltung die öffentlichen Straßen freihalten, damit sie ungehindert mit ihrem Großgerät durchfahren können und ihnen ja keiner entgegen oder in die Quere kommt. Dieser Anspruch geht einseitig zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner, die durch willkürliche Park- und Fahrverbote auf öffentlichen Straßen nicht nur in ihren Rechten eingeschränkt werden, sondern auch noch für die von den Großgeräten verursachten Schäden aufkommen müssen. Und das auch noch für Verursacher, die nicht zur Finanzierung der Straßenerhaltungs- und Reparaturkosten herangezogen werden. Erst kürzlich hat das Gemeinderatsmitglied und Mitglied im Bauern- und Winzerverein Klonek am Beispiel des Schildwegs im Gemeinderat deutlich gemacht, welche Schäden durch die Befahrung mit Großgeräten verursacht werden.

Die 40-Tonner müssen entweder raus aus den alten Ortskernen oder dürfen dort nur noch eingeschränkt eingesetzt werden, damit die Straßen und Gassen wieder den dort lebenden Menschen gehören und frei zugänglich sind. Auch das Parken muss dort wieder erlaubt sein und darf nicht für die Durchsetzung von Sonderinteressen eingeschränkt werden. Deshalb hier unsere Forderung an die Gemeindeverwaltung:

  1. Grundsätzliches Durchfahrtsverbot für landwirtschaftliches Großgerät und für Fahrzeuge mit Achslasten über 2,5 t in den alten Ortskernen!
  2. Zuweisung von ausgewählten, innerörtlichen An- und Durchfahrtsstraßen zu den Betriebsstandorten und für die Bewirtschaftung von Weinlagen und Feldern.
  3. Beteiligung der landwirtschaftlichen Nutzer an den Instandhaltungs- und Reparaturkosten für die zugewiesenen, öffentlichen Straßen!
  4. Aufhebung aller innerörtlicher Parkverbote, die nicht im Widerspruch zum § 12 der StVO stehen und ausschließlich im Interesse der Landwirtschaft erlassen wurden!

Dies sind angemessene und abgewogene Maßnahmen, die angesichts überholter und nicht mehr zeitgemäßer Strukturen in anderen, fortschrittlich denkenden Gemeinden schon längst realisiert wurden. Wir fordern deshalb die Einsetzung eines Sonderausschusses, in dem alle Seiten Ihre Standpunkte öffentlich darlegen und gemeinsam nach einer für alle langfristig wirkenden und  zufriedenstellenden Lösung suchen. Mit scheinheiligen Straßenbegehungen und einer Politik unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist dies nicht zu erreichen.

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