Erfreulich! Anträge aus dem Gemeinderat jetzt auf der veröffentlichten Tagesordnung der Ratssitzung.

Es müsste eigentlich nicht ausdrücklich erwähnt werden, aber wenn es bei einem Ortsbürgermeister zu Einsichten und Verbesserungen kommt, sollte dies auch einmal lobend hervorgehoben werden. Denn nachdem Ex-Ortsbürgermeister Müller während seiner Amtszeit mit zweifelhaften Begründungen immer wieder verhindert hat, beantragte Tagesordnungspunkte von ihm nicht genehmen Ratsmitgliedern oder Fraktionen auf die veröffentlichte Agenda zu setzen, scheint sich der junge Ortsbürgermeister zumindest in diesem Punkt an die Gesetze zu halten. In der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23.03.15 stehen nämlich jetzt die Anträge einer Fraktion auf der veröffentlichten Tagesordnung.

Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist der § 34 Absatz 5 der Gemeindeordnung, in dem Folgendes bestimmt ist: „Auf Antrag eines Viertels der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder oder einer Fraktion ist eine Angelegenheit, die zu den Aufgaben des Gemeinderats gehört, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen„. In der Regel sind dies Anträge, die von Ratsmitgliedern oder Fraktionen gestellt werden und über die dann beraten und beschlossen werden soll. Der Antrag auf Aufnahme in die Tagesordnung ist schriftlich und so rechtzeitig einzureichen, damit die gesamten Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung mit der fristgerechten Einladung zur Gemeinderassitzung veröffentlicht werden können.

Die Einhaltung dieser Regel ist deshalb so wichtig, weil die Bürgerinnen und Bürger erst dann erkennen können, welche Tagesordnungspunkte in der nächsten Gemeinderatssitzung auf Wunsch der Ratsmitglieder und Fraktionen besprochen und neben den Anträgen und Angelegenheiten des Ortsbürgermeisters und der Verwaltung behandelt werden sollen. Außerdem gibt der § 34 der GemO den Ratsmitgliedern und Ratsfraktionen die Möglichkeit, ihr Engagement für die Ortsgemeinde unter Beweis zu stellen und die Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Initiativen und Ideen zu überzeugen. Das kann nämlich nicht allein einem Ortsbürgermeister oder einer Verwaltung überlassen bleiben. Es ist also auch erfreulich, dass sich bei den Damen und Herren des Gemeinderates mal etwas bewegt.

Deshalb wünscht sich das Forum in Zukunft noch mehr Anträge und Tagesordnungspunkte, die von den Ratsmitgliedern oder Fraktionen auf die Agenda gesetzt werden, anstatt untätig zu bleiben und blind den Anträgen und kritiklos den Vorschlägen eines Ortsbürgermeisters oder einer Verwaltung zu folgen. Das gilt über die Parteigrenzen hinweg, jedoch nicht für sogenannte „Resolutionen“ an die Bürgerinnen und Bürger. Denn neben der Ausübung der Kontrolle über die Verwaltung wird nämlich erst dadurch ein Gemeinderat seiner eigentlichen Aufgabe und dem Mandat der Wählerinnen und Wähler gerecht.

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