Richtigstellung zum Artikel „Sommermärchen zur Ferienzeit: Jubilare, Barth und das Meldegesetz.“

In dem von uns am 29.07.2016 veröffentlichten Beitrag mit dem Titel „Sommermärchen zur Ferienzeit: Jubilare, Barth und das Meldegesetz.“ ist dem Forum ein Fehler unterlaufen, auf den uns jetzt ein aufmerksamer und freundlicher Leser des Forums hingewiesen hat:

Falsch ist, dass ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen nach 2 Jahren erneuert werden und bei der Beantragung einer Auskunftssperre der Nachweis der Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erbracht werden muss und dies in einer Anhörung geprüft wird.

Richtig ist, dass ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen nicht nach 2 Jahren erneuert werden und kein Nachweis der Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erbracht werden muss. Die einmal beantragte Sperre ist unbefristet gültig und kann widerrufen werden.

Wir bedauern den Fehler und nehmen die gegen Ortsbürgermeister Barth in diesem Zussammehang erhobenen Vorwürfe zurück. Den Artikel haben wir von der Webseite des Forums entfernt.

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