Falsches Amtsverständnis: Wirtschaftsförderung a la Barth.

weinglasMan muss sich mittlerweile ernsthaft fragen, ob Ortsbürgermeister Barth die Aufgaben des Amtes überhaupt so richtig verstanden hat. Da lässt er sich unter äußerst dubiosen Umständen zu 25 Prozent und auf Kosten der Gemeinde von seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer freistellen -angeblich, um mehr Zeit für die Gemeinde zu haben- doch stattdessen tummelt er sich auf Verkaufsveranstaltung seiner Winzer-Freunde und versucht dort den Eindruck zu erwecken, als ob er an solchen Anlässen in Ausübung seines Amtes teilnehmen würde.

So ließ er es sich jetzt nicht nehmen (sic!), auf einem kleinen Weinfest am Elsheimer Tempelchen als Ortsbürgermeister aufzutreten, „war begeistert“ und überraschte die Anwesenden gleich zu Beginn des Events mit folgender, amtsüblicher Flachheit: „Es ist schön, hier ein Fest bei Freunden und mit Freunden zu feiern, die Seele baumeln und es sich einmal richtig gut gehen zu lassen.“

Ja, so hat er es gern, unserer weinseliger und „überforderter“ Ortsbürgermeister. Mit „bei Freunden“ sind übrigens 3 Stadecken-Elsheimer Winzer gemeint, die am Elsheimer Tempelchen eine Werbeveranstaltung für ihre neue Weinlage durchführten. Passend dazu verkündet Barth dann auch gleich folgende, aufrüttelnde Werbebotschaft: „Und die hier erzeugten Weine und der neue Sekt sind wirklich hervorragend!“

Ob diese flach-dumpfe Anpreisung wirklich verkaufsfördernd ist, mag dahingestellt sein, aber es ist ja grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Gemeindeverwaltung und ihr Vorsitzender den Aktivitäten der lokalen Gewerbetreibenden positiv gegenüberstehen und deren Leistung wohlwollend würdigen. Nur muss man dies mit der notwendigen Distanz machen und es darf keine Berufsgruppe/Branche bevorzugt werden. Von dieser Regel hat sich Barth jedoch weit entfernt. Es sind insbesondere zwei Dinge, die auffallen und nachdenklich stimmen;

Es ist erstens die Einseitigkeit, mit der Barth vorgeht. Seine Gunst und sein Wohlwollen als Ortsbürgermeister lässt er überwiegend der einheimischen Weinwirtschaft zukommen. Gut, es sind seine Freunde, und so gibt es keine noch so unbedeutende Werbe- und Verkaufsförderungsaktion der lokalen Winzer, ohne dass Barth dort auftritt und seine ausgeleierten Werbebotschaften an den Mann bringt. Wo immer in der Gemeinde zwei gefüllte Weingläser zusammenstoßen, Barth ist dabei. Da bleibt dann nur noch wenig Zeit, sich auch mal den Angelegenheiten der anderen Gewerbetreibenden im Ort zu widmen, obwohl diese, im Gegensatz zu dem verschwindend kleinen Teil der Weinwirtschaft, den größten Teil der Gewerbesteuer aufbringen. Eine solche Einseitigkeit kann nur als Missachtung aller anderen örtlichen Gewerbetreibenden bezeichnet werden und zeugt davon, dass dieser Ortsbürgermeister von einer ausgewogenen und effizienten Förderung des heimischen Gewerbes nicht die geringste Ahnung hat.

Zweitens verstimmt mittlerweile sein permanenter Versuch, den Werbe- und Verkaufsveranstaltungen der heimischen Winzer einen offiziellen und gemeindlichen Charakter zu verleihen. Das hat er scheinbar von seinem Vorgänger Müller gelernt, der seinerzeit das gewerbliche und auf Profit ausgerichtete Bauvorhaben in der Schulstraße als „Mehrgenerationenhaus“ bezeichnete und damit versuchte, einen öffentlichen Charakter dieser Investition vorzugaukeln. Verkaufsveranstaltungen von Investoren, Kutschfahrten mit der Weinkönigin, Weinprämierungs-Feste in der Burgscheine oder kleine Weinfeste am Elsheimer Tempelchen sind keine offiziellen Veranstaltungen der Gemeinde, sondern ausschließlich Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen von Gewerbetreibenden. Ein Bürgermeister hat in offizieller Ausübung seines Amtes auf solchen Veranstaltungen nichts zu suchen. Es steht Barth frei, privat an jeder noch so unbedeutenden Verkaufsaktion seiner Winzer-Freunde teilzunehmen. Nur sollte zwischen Amt und Privatperson unterscheiden und dies nicht in amtlicher Funktion tun. Das gehört nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters.

Wir haben schon früher über dieses Problem ausführlich berichtet (siehe hier) und wiederholen hier gerne noch einmal unsere Kritik: Barth fehlt die notwendige Distanz zu seiner Klientel und die Fähigkeit, zwischen Amt und Neigung zu unterscheiden. Er bevorzugt einseitig die Berufsgruppe der Winzer und vernachlässigt die Interessen der übrigen Gewerbetreibenden. Ein solches Verhalten verstößt gegen eine objektive Amtsführung und führt zu Misstrauen und zu Vertrauensverlust in das Amt eines Ortsbürgermeisters.

 

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert