Ortsbürgermeister Barth (CDU) missbraucht Gemeinderatssitzung am 11.12.17. für Wahlkampfauftritt.

Offenbar hatte Ortsbürgermeister Barth (CDU) bereits die VG-Bürgermeisterwahl im Frühjahr nächsten Jahres vor Augen, als er die Gemeinderatssitzung am 11.12.17 für Wahlkampfzwecke missbrauchte und der Verbandsgemeindeverwaltung unberechtigte Vorwürfe machte. Hintergrund der bösartigen Attacke war die Aussetzung eines Gemeinderatsbeschlusses, mit dem der Gemeinderat am 06.06.17 unter „Erschließung BBP ‚Weiherborn'“ über „…die Vergabe von Kanalarbeiten für € 27.000,- und die Arbeiten für die Straße von 13.000,- €“ entschieden hat. Über die Aussetzung des Beschlusses durch die Kommunalaufsicht und die Begründung, dass vor der Vergabe eine beschränkte Ausschreibung hätte stattfinden müssen, wurde die Gemeindeverwaltung lt. Barth erst am 30.11.17 durch die VG informiert.

Barth hat die Gemeinderatssitzung dazu benutzt, sich mit aufgesetzter Empörung werbewirksam in den Vordergrund zu spielen und oberlehrerhaft das Vorgehen seiner Kollegen und Mitarbeiter in der Verbandsgemeindeverwaltung zu kritisieren: „Das ist für alle Seiten mehr als ärgerlich – worauf können wir uns denn künftig bei Aussagen der VG verlassen?“, äußerte sich Barth „stinksauer“ und mahnt bei der VG deutlich bessere interne Kommunikation an.“ Da bläst sich jemand ganz stark auf und mach auf „stinksauer.“

Nun mag es sein, dass Barth erst am 30.11.17 über die Aussetzung des Ratsbeschlusses informiert wurde, fest steht jedoch, dass er bereits lange vorher über das Problem informiert war. Denn in der Gemeinderatssitzung am 21.08.17 machte Barth lt. Ratsprotokoll unter „BBP ‚Weiherborn‘, ‚Ingelheimer Straße/Gartenstraße/Neugasse und Friedhofstraße'“ die folgende, bemerkenswerte Mitteilung: „Die VG holt derzeit Angebote für die Erschließung der beiden gemeindeeigenen Grundstücke ein.“ Gemäß dieser Aussage muss Barth also bereits lange vor dem 30.11.17 gewusst haben, dass von der VG für die Erschließung der beiden Grundstücke neue Angebote einholt werden und an dem Problem der rechtswidrigen Beschlussfassung gearbeitet wurde. Heute den Überraschten zu spielen und vorzugeben, erst am 30.11.17 von dem Problem gehört zu haben, ist schon ein starkes Stück Heuchelei.

Barth selbst hätte auch schon bei der Beschlussfassung am 06.06.17 wissen können. dass öffentliche Vergaben in dieser Höhe ausgeschrieben werden müssen. Sich jetzt mächtig aufzublasen und so zu tun, als ob er noch nie etwas von der Notwendigkeit einer Ausschreibung nach VOB/A gehört hätte, nimmt ihm nach mehr als 20jähriger Tätigkeit im Kommunalbereich nun wirklich keiner mehr ab. So dumm kann man sich nicht stellen. Jetzt der VG vorzuwerfen, dass „die Ortsgemeinde trotz mehrfacher Nachfragen keine Kenntnis davon hatte, beziehungsweise von der VG anders informiert worden war,“ ist schon eine recht abenteuerliche Behauptung und vermutlich nur ein Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen.

Unabhängig davon, wer letztendlich für die Aussetzung des Beschlusses vom 06.06.17 verantwortlich ist, verheddert sich Barth in dem AZ-Artikel in weitere Widersprüche und Ungereimtheiten. Falsch ist nämlich auch seine Behauptung, dass der Gemeinderat für die beiden Grundstücke mit „Bauwilligen Verkaufsabschlüsse gefasst“ hat. Für den Verkauf der Grundstücke gibt es keinen Gemeinderatsbeschluss und in den Ratsprotokollen nicht einen einzigen Beleg. Es sind nachweislich keine notariell beglaubigten Kaufverträge geschlossen worden, die Grundstücke befinden sich nach wie vor noch im Besitz der Gemeinde.

Logischerweise kann nichtexistenten Käufern durch die Aufhebung des Beschlusses auch kein Schaden entstanden sein. Scheinheilig und durchschaubar ist deshalb das Bedauern von Barth, dass den sogenannten „Käufern“ „unvorhergesehene und zeitlich nicht exakt absehbare Verzögerung (die Rede ist von einem halben Jahr) neben verständlichem Ärger nicht unerhebliche Kosten (…)“ entstanden wären. Diese Behauptung ist falsch und stimmt nur dann, wenn es wirklich Käufer gegeben hätte und es zum Vertragsabschluss gekommen wäre. Diese Annahme aber widerlegt Barth selbst, wenn er einräumt, dass „eine fest einkalkulierte sechsstellige Summe im Haushalt“ durch den Nichtverkauf der Grundstücke fehlt. Die Grundstücke wurden also nie verkauft, es wurden keine Verkaufserlöse erzielt.

Die Aussagen und Vorwürfe von Barth sind höchst unglaubwürdig und durchschaubar. Es ist wieder einmal zu vermuten, dass er sich aus seiner Verantwortung stehlen und die Schuld anderen in die Schuhe schieben möchte. Es wäre nicht das erste Mal. Wenn Barth dann einen so läppischen Vorgang zu Wahlkampfzwecken missbraucht und offensichtlich nur dem politischen Gegner ans Bein pinkeln möchte, dann spricht dies nicht für ein respektvolles, vertrauenswürdiges und kollegiales Miteinander in einer Verwaltung. Eher spricht vieles dafür, dass es sich um den Versuch handelt, sich durch ein durchschaubares, niveauloses und billiges Polit-Manöver einen Vorteil zu verschaffen.

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