„Immobilienmakler“ T. Barth: „Hier können Sie in Ruhe alt werden, ohne Ihre Wohnung verlassen zu müssen.“

Geradezu euphorisch und mehrfach hat sich Ortsbürgermeister Barth über das sogenannte „Selztal-Ensemble“ ausgelassen, bei dem eine Baugemeinschaft unter der Federführung des Architekten Schlimmer (CDU) auf einem gemeindeeigenen Grundstück von ca. 2.000 m² 3 Wohnblöcke mit insgesamt 21 Wohneinheiten hinklotzen möchte. Im Grunde genommen ist dieses Konzept nichts anderes als der clevere Versuch des Parteifreundes von Barth, mit Architekten- und Koordinationsleistungen für dieses Projekt Geld zu verdienen. Denn ebenso könnte die Gemeinde das Grundstück auch aufteilen und die Bauplätze an andere, X-beliebige Bauinteressenten aus der Ortsgemeinde verkaufen.

Trotzdem bezeugt Ortsbürgermeister bei jeder Gelegenheit seine Sympathie für das Vorhaben seines Parteifreundes und beteuert, dass das Projekt „von der Gemeinde sehr begrüßt und unterstützt“ wird (siehe hier). Dabei faselt er in bester Ex-Ortsbürgermeister Müller-Manier davon, dass es sich um ein Mehrgenerationenobjekt“ handle und „alles barrierefrei und mit Aufzug“ sei. Für diese Behauptungen gibt es weder überzeugende Argumente noch rechtsverbindliche Zusagen. Alles befindet sich noch im Planungs- und Entwurfsstadiumund kann jederzeit geändert werden.

Auch wie Barth zu der Aussage gelangt, dass das Vorhaben ein „Mehrgenerationenprojekt“ sei, ist nicht nachvollziehbar. Selbst Koordinator Schlimmer gibt in seinem Verkaufsprospekt nicht einen einzigen Hinweis darauf, warum es sich bei der Erstellung der geplanten Eigentumswohnungen um ein „Mehrgenerationenobjekt“ handeln sollte. Die Tatsache, dass man „mitgestalten“ und Menschen von „1+ bis 99+“ dort wohnen können, ist noch nicht einmal im Ansatz eine gerechtfertigte Begründung. Mit dem, was unter einem Mehrgenerationenhaus zu verstehen ist, hat das „Selztal-Ensemble“ nicht das Geringste zu tun.

Auch das von Barth vorgebrachte Argument, dass „alles barrierefrei und mit Aufzug“ sei, ist missverständlich und schlichtweg falsch. Ein Aufzug in Mehrfamilienhäusern und ein schwellenloser Übergang zu Bad und Balkon gelten mittlerweile als normaler Baustandard und erfüllen noch längst nicht das Kriterium von Barrierefreiheit oder einer behindertengerechten Bauweise. Barth tritt mit diesem Gefasel übergangslos in die Fußstapfen seines Vorgängers Müller, der sich seinerzeit mit dem gleichen, fadenscheinigen Argumenten für das Renditeobjekt in der Schulstraße unglaubwürdig machte. Auch Barth geht diesen Weg und macht sich gleich zum „Verkaufsrepräsentanten“ des Projekts. In bestem Werbe-Verdummungs-Deutsch trommelt Barth auf der Webseite der Gemeinde für das Bauvorhaben seines Parteifreundes und schreckt auch vor dem folgenden „Verkaufsargument“ nicht zurück: Hier können Sie in Ruhe alt werden, ohne Ihre Wohnung verlassen zu müssen.“ Dazu nutzt er, wie bei einer Rheumakissen-Kaffeefahrt, noch die persönliche Ansprache der potentiellen Käufer und man hat das Gefühl, als ob Barth gleich noch den übertolpelten Alten die bereits ausgefüllten Kaufverträge für die Rheumadecke bzw. die Eigentumswohnung zur Unterschrift unter die Nase hält. 

Dass Barth sich für eine solch miese Nummer hergibt, ist schon ein starkes Stück und eine Ungeheuerlichkeit. Seine unterschwellige Annahme, dass es die Vorstellung und der Wunsch älterer Menschen sei, in Ruhe zu altern, ohne die Wohnung verlassen zu müssen, ist so etwas von daneben und abwegig, dass man sich fragen muss, ob dieser Ortsbürgermeister noch alle Tassen im Schrank hat. Gerade für ältere Menschen ist es wichtig, aus der Isolation ihrer vier Wände herauszukommen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, um sich auch im Alter als integriertes und akzeptiertes Mitglied der Gemeinschaft fühlen zu können. Wenn ein Ortsbürgermeister andeutet, dass diese Menschen lieber isoliert in ihren Wohnungen hocken und darin eingeschlossen sein möchten, dann wird es sicherlich nicht mehr lange dauern, bis in dieser Ortsgemeinde Seniorenfahrten und andere, gemeindliche Veranstaltungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger eingestellt oder nur als Alibiveranstaltung betrieben werden.

Interessant wird auch sein, zu welchem Preis der Gemeinderat das Grundstück verkauft wird. Der Verkaufspreis muss sich am Verkehrswert des Grundstückes ausrichten und sollte auf alle Fälle kostenneutral sein, d.h. der Einkaufspreis der Gemeinde und alle angefallenen Nebenkosten müssen auf den/die Käufer überwälzt werden. Ein wirtschaftlicher Verlust darf der Gemeinde nicht entstehen. Vertraglich muss dann auch sichergestellt werden, dass die von Barth aufgestellten „Spielregeln“ eingehalten werden und der Gemeinderat beschließt, wie viele Wohnungen von einem Bauherrn maximal gekauft und in welchem Zeitraum diese nicht wiederverkauft werden dürfen. Wir sind zwar nicht der Rechnungshof der Gemeinde, aber wir werden gut aufpassen, dass in „unserer liebens- und lebenswerten“ Ortschaft alles mit rechten Dingen zugeht.

Es erscheint uns deshalb angebracht, auf den kürzlich veröffentlichen Prüfungsbericht des Landesrechnungshofs RLP im Zusammenhang mit den skandalösen Vorgängen um den Bürgermeister von Oppenheim hinzuweisen. Demnach sollte man bei von ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeistern unterstützen Bauprojekten höchste Vorsichtig walten lassen.

 

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