Intrigante und heuchlerische Anfrage – Barth (CDU) missbraucht Mandat im Wahlkampf gegen Spiegler (SPD).

Ortsbürgermeister Barth platzt beinahe vor Stolz. Überschwänglich hat er jetzt ein großformatiges Foto seines Namensschilds auf der Tür seines Arbeitszimmers veröffentlicht und freudestrahlend mitgeteilt, dass er jetzt als einer der vielen Schriftführer alles mitschreiben darf, was die Damen und Herren im Plenum so alles von sich geben. Das ist so ähnlich, wie in der freien Wirtschaft, wo bei Sitzungen und Abteilungsbesprechungen immer der unterste in der Hierarchie, „unser Lehrling Fritz“, vom Chef dazu verdonnert wird, alles zu protokollieren – und zwar sorgfältig und fehlerfrei.

Nun ist es aber so, dass Barth nicht nur alles sorgfältig und fehlerfrei mitschreiben darf, sondern er hat auch eine kleine Anfrage über die Verwendung von Nebeneinnahmen eines hauptamtlichen Bürgermeisters aus seiner Tätigkeit in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat eines Unternehmens, an der seine Kommune beteiligt ist, gestellt. Dies wird auch in einem Artikel der AZ Mainz vom 25.01.2018 erwähnt. In ihrer Antwort zur Anfrage hat die Landesregierung auf die gültigen Rechtsvorschriften verwiesen, nach denen die aus diesen Tätigkeiten stammenden Nebeneinnahmen von den Bürgermeistern an den Dienstherrn abzuführen sind.

Die Rechtslage ist völlig klar und eindeutig. Dennoch hat Barth (CDU) sich dämlich und die Anfrage gestellt. Als Hintergrund ist zu vermuten, dass er in der gerade begonnenen, heißen Wahlkampfphase zur VG-Bürgermeisterwahl zugunsten des CDU-Kandidaten und Parteifreundes eingreifen und den amtierenden Amtsinhaber Spiegler (SPD) diskreditieren wollte. Spiegler wird vom GStB und der CDU vorgeworfen, Nebeneinnahmen nicht abgeführt zu haben – wobei Spiegler dies bereits eingeräumt hat, allerdings auf die Zustimmung der Kreisverwaltung Mainz Bingen verweist. Der Vorgang steht dort zur Prüfung an.

Das wusste auch Barth, als er seine Anfrage stelle. Barth wusste auch, dass die Rechtslage in dieser Angelegenheit eindeutig ist und die Landesregierung mit Sicherheit nicht davon abweichen würde. Trotzdem stellte er die kleine Anfrage, was man schon als recht hinterlistig und scheinheilig bezeichnen kann. Barth heuchlerisch: „Jetzt haben wir Gewissheit in der Frage der Abgrenzung von Hauptamt und Nebentätigkeiten von kommunalen Wahlbeamten.“ Ihm sei es im Wesentlichen um Klarheit und Transparenz „in einer hochkomplexen Sachlage“ gegangen, zu der es bislang unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben habe.“ Gut, so intrigant ist Politik nun mal, aber es ist zu hoffen, dass sich der Kollegforum-stadecken-elsheim.dee in der Verbandsgemeinde dieses durchschaubare und perfide Manöver seines Kollegen in Stadecken-Elsheim merken wird und sich die Bürgerinnen & Bürger nicht für dumm verkaufen lassen. Und es geht darum, dass sich eine Landesregierung nicht von einem kleine Intriganten vorführen lässt.

Aber das ist ja noch lange nicht alles. In seiner Anfrage fragt Barth auch scheinfromm und hinterlistig, ob die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen gedenkt, „um die Nachvollziehbarkeit der Aufwandsentschädigungen für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen? Wenn ja, welche?“ Bei so viel Unredlichkeit und Arglistigkeit  bleibt einem beinahe die Spucke weg. Da nimmt ausgerechnet jemand die Worte „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ in den Mund, der über Jahre hinweg sich einen angeblichen Verdienstausfall aus der Gemeindekasse hat zahlen lassen, ohne glaubhaft und im Einzelfall nachgewiesen zu haben, welche Aufgaben er als ehrenamtlich tätiger Ortsbürgermeister unausweichlich und unvermeidbar während seine Arbeitszeit als Lehrer hat ausüben müssen und ihm dadurch ein Verdienstausfall entstanden wäre. Es gab nicht eine einzige, solcher Tätigkeiten, die dauerhaft und unausweichlich während der Arbeitszeit von Barth hätte stattfinden müsseb, Im Gegenteil, dass Kommunalrecht geht nach wie vor davon aus, dass das Ehrenamt eines Ortsbürgermeisters unentgeltlich und während der Freizeit ausgeübt werden kann und grundsätzlich nicht im Konflikt mit einer beruflichen Täötigkeit stehen darf.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die skandalösen Vorgänge in Oppenheitm und den Bericht des Landesrechnungshofs, in dem dem dortigen, ebenfalls ehrenamtliche tätigen Ortsbürgermeister zahlreiche Vergehen, Verstöße und Rechtsbrüche vorgeworfen werden und gegen den die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt. Der Landesrechnungshof ist jetzt auch über die jahrelangen Zahlung des Verdienstausfalls an Barth informiert und um Prüfung gebeten worden.

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