Gemeinderatsmitglieder von der Bildfläche verschwunden – OBM Barth erklärt sich zum alleinigen Gemeindeorgan.

In Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes ist Folgendes festgehalten: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“ Die sog. „Vertretung des Volkes“ in der Gemeinde Stadecken-Elsheim ist der Gemeinderat, der alle 5 Jahre von den Bürgerinnen & Bürgern gewählt wird. Doch während die Kandidatinnen und Kandidaten vor den Wahlen versuchen, sich mit ausführlichen und interessanten Informationen über ihre Person zu übertreffen und Eindruck zu schinden, hört man kurz nach der Wahl nichts mehr von ihnen und die gewählten Ratsmitglieder scheinen plötzlich von der öffentlichen Bildfläche verschwunden.

Die Gemeindeverwaltung von Stadecken-Elsheim hat es jetzt sogar fertiggebracht, die Namen aller Gemeinderatsmitglieder auf der Gemeindewebseite zu löschen. Unter „Gemeindeorgane“ findet man dort nur noch den Ortsbürgermeister, obwohl in § 28 Absatz 1 der Gemeindeordnung ausgeführt ist, dass auch der Gemeinderat ein Organ der Gemeinde ist und ebenso wie der Ortsbürgermeister die Gemeinde verwaltet. Wenn Sie sich heute mal mit Ihren Sorgen und Nöten vertrauensvoll an ein Ratsmitglied wenden möchten, wissen Sie nicht einmal, an wen Sie sich wenden können, geschweige denn davon, welche Kontaktmöglichkeiten Sie haben. Während Sie zum Haus des Ortsbürgermeister sogar einen Routenplaner vorfinden, ist über die aktuellen Gemeinderatsmitglieder nichts zu finden.

Über die Gründe des Verschweigens lässt sich leidlich spekulieren: Möchten die Ratsmitglieder vor den Anliegen der Bürgerinnen & Bürger ihre Ruhe haben? Sind sie an deren Sorgen und Nöten nicht mehr interessiert? Duldet der eitle und selbstherrliche Ortsbürgermeister neben sich keine anderen OrganGötter? Oder möchte man nur vertuschen, dass mehr als ein Drittel des Gemeinderats in Stadecken-Elsheim aus Mitgliedern des Bauern- und Winzervereins besteht?

Was auch immer die Gründe für diese Geheimniskrämerei sein mögen, mit Offenheit und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen & Bürgern hat dies nichts zu tun. Im Gegenteil: Mit solchen Abschottungsmaßnahmen untergräbt die Gemeindeverwaltung den basis-demokratischen Willensbildungsprozess. Die Verheimlichung der Namen der Mitglieder eines gewählten Gemeindeorgans verhindert eine bürgernahe Ausführung öffentlicher Angelegenheiten und widerspricht unserem demokratischen Staatswesen. Die Verwaltung wurde jetzt aufgefordert, Namen und Kontaktmöglichkeiten der Gemeinderatsmitglieder bekanntzugeben.