„Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“

Dieses verdummbeutelnde und für repressive Zwecke verwendete Sprichwort hat über Jahrhunderte hinweg einer konservativen Bildungselite als Unterdrückungsinstrument gedient und viele Menschen daran gehindert, ihre Fähigkeiten und Neigungen auszuleben und gesellschaftliche Schranken zu überwinden. Jetzt hat sogar der konservative Ortsbürgermeister diesen, lange Zeit verbreiteten Unsinn widerlegt und gezeigt, dass der Mensch noch im hohen Alter lernfähig ist und dazulernen kann – zumindest teilweise.

Aufgrund der häufig aufgetretenen Zuwiderhandlungen hat das Forum das Bürgermeisterduo Barth und Müller in den vergangenen Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass Gemeinderatssitzungen grundsätzlich öffentlich durchgeführt werden müssen und Themen nur dann im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung beraten und beschlossen werden dürfen, wenn durch die öffentliche Behandlung das Gemeinwohl gefährdet oder schutzwürdige Interessen einer Person verletzt werden könnten.  Zusätzlich sagt § 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung, dass die im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit unverzüglich bekannt zu geben sind, wenn die o.a. Gegebenheiten dem nicht entgegenstehen.

Das von den selbstherrlichen Freizeit-Politikern diese Vorschriften gerne hintergangen werden und man lieber im Hinterstübchen sein heimliches Süppchen kochen möchte, liegt auf der Hand. Bestes Beispiel dafür ist ein Vorgang, der sich im Dezember 2013 abgespielt hat. In einer Nacht- und Nebelaktion hatte der Gemeinderat im nichtöffentlichen Teil einer Ratssitzung beschlossen, dem damaligen Ortsbürgermeister Hermann Müller monatlich und zusätzlich zu seiner üppigen Aufwandsentschädigung von knapp 1.900,00 € einen Pauschalbetrag von 800,00 € für einen bis heute nicht offengelegten Verdienstausfall zugesprochen. Ob der Beschluss des Gemeinderats überhaupt rechtmäßig war, wird bis heute noch geprüft. Fakt aber ist, dass dieser Beschluss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst wurde und vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollte, obwohl weder das Gemeinwohl noch die schutzwürdigen Interessen von Hermann Müller gefährdet waren. Diese verheimlichende Absicht wird auch dadurch unterstrichen, dass der nichtöffentlich gefasste Beschluss entgegen den Vorschriften der Gemeindeordnung auch nicht im öffentlichen Teil der Ratssitzung bekanntgegeben wurde und bis heute kaum ein Mensch weiß, was Müller eigentlich kassiert hat.

Offensichtlich hat Barth aus diesem Skandal gelernt. Obwohl auch er, wie auf Inititative des Forums von der Kommunalaufsicht beanstandet, Angelegenheiten widerrechtlich in den nichtöffentlichen Teil verlegt hat und vor den Menschen in der Ortsgemeinde geheim halten wollte, hat er jetzt endlich verstanden und in die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 11.06.18 folgenden Besprechungspunkt aufgenommen:
„25. Information über die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.“
Na, das ist doch was! Da sage noch einer: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans Barth nimmermehr.“

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