Freie Fahrt den Lese- und Erntemaschinen – Wieder beidseitiges Halteverbot in der Friedhofstraße.

Es ist beinahe unglaublich, mit welcher Selbstverständlichkeit den Weinbauern von Ortsbürgermeister Barth und der Gemeindeverwaltung Sonderrechte und Privilegien eingeräumt werden. Die örtlichen Winzer brauchen nur mit der Wimper zu zucken, da werden ihnen zu Lasten der Allgemeinheit geradezu alle Wünsche von den Lippen abgelesen und einseitige Vorteile verschafft. Trotz heftiger Proteste der Anliegerinnen und Anlieger wurde jetzt wieder ein dreiwöchiges und beidseitiges Halteverbot für die Friedhofstraße angeordnet, nur damit ein paar Winzer mit ihren groß-dimensionierten „Ernte- und Lesemaschinen“ bequem zu ihren Weinlagen gelangen können.

Es ist Weinlese und natürlich haben die Weinbauern das Recht, mit Ihren 45-Tonnern auch öffentliche Straßen zu benutzen – schließlich leben wir im Zeitalter der Massenproduktion und der industriellen Weinerzeugung. Dass die Benutzung der Straßen jedoch für die Allgemeinheit eingeschränkt und sogar ein komplettes Halteverbot ausgesprochen wird, ist schon ein starkes Stück. Und das auf einer Straße, auf der ansonsten und ohne Einschränkungen Müll- und Rettungsfahrzeuge problemlos passieren können.

Schon im vergangenen Jahr habe wir über den willkürlichen Akt berichtet und nachgewiesen (siehe hier), dass auch bei einer maximal zugelassenen Breite von 3 m für landwirtschaftliche Fahrzeuge die Breite der Friedhofstraße bei Weitem ausreicht, das Großgerät der Weinbauern problemlos passieren zu lassen, ohne ein beidseitiges Halteverbot auszusprechen. Dass dies in diesem Jahr wieder passiert, hätten sich die Menschen in der Friedhofstraße auch nicht vorstellen können.

Es wäre ein Leichtes, von der Ortsmitte Elsheim über die Mainzer Straße und die viel breiteren Straßen Bacchusstraße und Rieslingstraße in die Weinlagen zu gelangen, ohne auf Wunsch einiger weniger Weinbauern gleich den „Ausnahmezustand“ in der Friedhofstraße auszurufen. Allerdings hätten die Winzer im Engpass der Mainzer Straße die Gegenverkehr-Regel beachten müssen. Das ist offensichtlich den Gutsbesitzern/innen nicht zuzumuten und so müssen die Anlieger/innen einer ganzen Straße unter der Klientel-Politik von Ortsbürgermeister Barth leiden. Mit dieser Aktion hat sich Ortsbürgermeister Barth (CDU) wieder einmal als Büttel der örtlichen Weinwirtschaft erwiesen und sein Duckmäusertum gegenüber dieser Klientel, die mit 2/3 der Ratsmitglieder in der CDU-Gemeinderatsfraktion und mit über 2/3 aller Gemeinderatsmitglieder dem CDU-Ortsbürgermeister die Mehrheit sichern und ihm treu ergeben sind, unter Beweis gestellt.

Den Menschen in der Friedhofstraße bleibt die Verärgerung und Empörung über die einseitige Politik des Ortsbürgermeisters, oder aber der Rechtsweg. Das Halteverbot in der Friedhofstraße stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den jederzeit bei der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Widerspruch eingelegt werden kann. Wer den Rechtsweg nicht gehen möchte, sollte sich zumindest bei der anstehenden Ortsbürgermeisterwahl im nächsten Jahr daran erinnern, wer für das willkürliche und völlig überflüssige Halteverbot verantwortlich ist – auch wenn sich Ortsbürgermeister Barth (CDU) bei den „Sehr geehrten Bürgerinnen und Bürgern der Friedhofstraße“ scheinheilig für deren Verständnis bedankt.

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