Als erste Konsequenz aus dem vom Hiwweltour-Wanderweg ausgelösten Tourismusboom in Stadecken-Elsheim wird von der Gemeindeverwaltung jetzt eine Tourismusabgabe in Höhe von 10% erhoben. Wie in anderen Hochburgen des Tourismus oder Kurorten wird nach § 12 KAG die Abgabe für „Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen“ verwendet.“ Wenn Sie beispielsweise unter booking.com eine Übernachtungsmöglichkeit in Stadecken-Elsheim ein „Doppelzimmer mit eigenem Bad – Größer als die meisten in Stadecken-Elsheim“ für 3 Personen suchen, finden Sie dort vom Gästehaus Burghof folgende Preisangabe:
Für diesen stolzen Preis, der sogar die Übernachtungskosten des Hilton Hotels in Mainz übertrifft, wird aber auch einiges geboten: „Alle Zimmer verfügen über einen Flachbild-Sat-TV und ein eigenes Bad. WLAN nutzen Sie kostenfrei. Jedes Zimmer im Gasthof ist mit einem Schreibtisch ausgestattet. Die Zimmer verfügen über einen Kleiderschrank. Jeden Morgen steht in der Unterkunft ein Frühstücksbuffet für Sie bereit. Wir sprechen Ihre Sprache!“ Da kann sich das Hilton in Sachen Extravaganz mal eine Scheibe von abschneiden. Vermutlich wurde der atemberaubende und spektakuläre Ausblick auf das gegenüber liegende Dach der Gästezimmer noch unterschlagen. Sogar stornieren kann man. Aber egal wann, ob ein Jahr oder eine Stunde vor dem Buchungstag, es bleiben immer 90 Prozent der Buchungsgebühr an einem hängen. Allerdings ist eine Stornierung im Hilton kostenlos.
Was den stolzen Preis unter anderem so in die Höhe treibt, ist die 10-prozentige Tourismusabgabe von 13,83 €, die vom Gästehaus Burghof an die Gemeinde abgeführt werden muss. Wann und warum der Gemeinderat eine Tourismusabgabe für die „Touristenhochburg“ Stadecken-Elsheim beschlossen hat, wissen wir nicht – offensichtlich in einer nichtöffentlichen Sitzung, in denen Ortsbürgermeister Barth (CDU gerne unbequeme Gemeindeangelegenheiten vor den Bürgerinnen & Bürgern verstecken möchte.
Überrascht sind wir auch darüber, dass es für die Tourismusabgabe noch keine Satzung gibt, die für die Generierung solche Abgaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch im Haushaltsplan 2019 sind keine Einnahmen aus dieser Quelle vorgesehen, geschweigen denn Ausgaben für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung touristischer ‚Einrichtungen und Veranstaltungen vorgesehen. Es wäre an der Zeit, dass die Gemeindeverwaltung in dieser Angelegenheit für die notwendige Klarheit sorgt, damit das Gästehaus Burghof weiß, an wen die von ihm erhobene Tourismusabgabe auch abgeführt werden muss.