Ober-Olmer Feuerzangenbowle: „Da stelle me uns e mal janz dumm.“

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Es ist das gute Recht aller Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit in den Gemeindeorganen ausüben, eine gewerbliche Leistung für die Gemeinde zu erbringen und dafür bezahlt zu werden. Ortsbürgermeister/innen, Beigeordnete und Gemeinderatsmitglieder dürfen uneingeschränkt ihr Angebote für öffentliche Projekte abgeben und können bei der Autragsvergabe nicht ausgeschlossen werden. Allerdings müssen dabei eine paar kleine Vorschriften eingehalten werden, um persönliche Vorteilsnahme zu verhindern und Wettbewerbsnachteile anderer Anbieter auszuschließen. Trotzdem ist die Gefahr groß, dass man die kleinen Vorschriften gerne mal vergisst.

Öffentliche Projekte müssen ab einer gewissen Größe ausgeschrieben oder es müssen zumindest mehrere Angebote eingeholt werden. Der Gemeinderat hat dann über die Auftragsvergabe zu beschließen, wenn dem Ortsbürgermeister nicht in der Hauptsatzung ein Verfügungsrahmen eingeräumt wurde, mit dem er ohne Beschluss und bis zu einer gewissen Höhe für im Haushaltsplan eingestellte Ausgaben Aufträge vergeben kann. An diese Vorgaben wird sich aber in vielen Fällen nicht gehalten.

So hat die Gemeindeverwaltung von Ober-Olm still und heimlich jahrelang Aufträge vergeben, die weder ausgeschrieben wurden, im Haushaltsplan nicht vorgesehen waren und von denen der Gemeinderat nichts gewusst hat. Zwischen den Jahren 2016 und 2018 gingen an die Firma des damaligen Beigeordneten und heutigen Ortsbürgermeister Matthias Becker (CDU) 65 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 47.050,00 €, ohne dass jemand im Gemeinderat etwas davon mitbekommen hat. Die damalige Ortsbürgermeisterin von Ober-Olm, Leiniger-Rill (FWG), die heute als hauptamtliche Beigeordnete in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ausgerechnet für den sensiblen Baubereich zuständig ist, hat natürlich von der widerrechtlichen Auftragsvergabe auch nichts gewusst.

Nachdem die ganze Sache dann ans Licht kam, wurden die Aufträge nachträglich vom Ober-Olmer Gemeinderat beschlossen und die Rechtsverstöße der Gemeindeverwaltung kurzerhand von der Verbandsgemeinde als „geheilt“ deklariert, nach dem Motto: Schwamm drüber. Doch anstatt einmal in sich zu gehen und sich dezent zurückzuhalten, hat sich Becker in der AZ Mainz kräftig echauffiert und den nicht ganz unberechtigten Verdacht der Vorteilsnahme als „ungeheuerlich und absurd“ zurückgewiesen und versucht sich zu entschuldigen: „Weder Kreis- noch Verbandsgemeindeverwaltung hätten die damalige Ortsverwaltung von dieser Regel in Kenntnis gesetzt, noch habe jemand die Beschlüsse eingefordert“, redet er sich dabei um Kopf und Kragen; nach dem Feuerzangen-Motto: „Da stelle me uns e mal janz dumm.“ Dass Becker als Ortsbürgermeister die Gemeindeordnung nicht kennt und quasi für sich ein Handeln im rechtsfreien Raum beansprucht, ist schon mehr als seltsam. Dass er aber mit abwegigen und „absurden“ Schuldzuweisungen an die Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung auch noch vom eigenen Versagen und Fehlverhalten abzulenken versucht, ist unterste politische Schublade und nur noch peinlich.:

Angesichts einer solch hanebüchenen Argumentation ist man nur noch fassungslos und wundert sich, mit welcher Dreistigkeit hier jemand versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Folgt man der wirren Logik Beckers, dann könnte jeder Mörder seine Tat damit entschuldigen, dass ihn weder der Gesetzgeber noch die Polizei über die Gesetzeslage in Kenntnis gesetzt hätte und ihn niemand das Gebot der Unantastbarkeit des Lebens Anderer „eingefordert“ hätte. Wer solch einen Blödsinn verzapft, dem sollte kein öffentliches Amt mehr überlassen werden. Es ist nur zu hoffen, dass sich in den ehrenamtlich besetzten Organen unserer Gemeinden keine weiteren Knalltüten ähnlichen Kalibers tummeln.

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