Oder besser gefragt: Lässt Ortsbürgermeister Barth (CDU) jetzt vor seiner eigenen Haustür kehren? Mit großer Verwunderung haben Besucher des Acht-Morgen-Zentrums am vergangenen Montag in der Bovoloner Allee die gemeindeeigene Kehrmaschine in Aktion gesehen. Nun hätte man meinen können, die Kehrmaschine wäre dort zufällig vorbeigekommen oder hätte auf der Rückfahrt von einer Reinigungsaktion zum Bauhof zufällig die Bovoloner Allee genommen. Aber nein, von einer Baustelle der Gemeinde war weit und breit nichts zu sehen und die Kehrmaschine fuhr nicht zufällig da vorbei: Sie fuhr dort die Straße rauf und runter und hat, für jeden sichtbar, die Allee gründlich gereinigt.
Nun liegt zufällig auch das Grundstück von Ortsbürgermeister Barth (CDU) an der Bovoloner Allee und es liegt die Vermutung nahe, dass er mit der Säuberungsaktion etwas zu tun hat. Vielleicht hat der Ortsbürgermeister, der auch Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter des Bauhofs ist, in einer Dienstbesprechung so en passant mal darauf hingewiesen. dass sich vor seiner Haustür viel Dreck angesammelt hat. Da versteht man als Mitarbeiter des Bauhofs gerne mal den Wink mit dem Zaunpfahl und man ist bemüht, sich die Gunst des Vorgesetzten zu sichern.
Dennoch bleiben Fragen offen: Was hat die Kehrmaschine der Gemeinde in der Bovoloner Allee zu suchen? Und wer hat den Mitarbeiter des Bauhofs zur Straßenreinigung beauftragt? In der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim steht auf 6 Seiten detailliert und eng bedruckt, wer, was, wie und wann zu reinigen hat: „Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 StrG der Gemeinde obliegt, wird den Eigentümer und Besitzern derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen.“ Zweifellos grenzt Barth mit seinem Grundstück an die Bovoloner Allee und ist von der Satzung in voller Härte betroffen. Umso interessanter ist es dann zu erfahren, warum ausgerechnet ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung die intensive Straßenreinigung vorgenommen hat.
Wegen ähnlicher Vorgänge und Vorteilsnahme nach § 331 StGB ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den ehemaligen, ehrenamtlich tätigen Stadtbürgermeister von Oppenheim, der im vergangenen Jahr von seinem Amt zurücktreten musste. Natürlich möchten wir nicht, dass auch Ortsbürgermeister Barth (CDU) einem solchen Verdacht ausgesetzt wird. Die Gemeindeverwaltung wurde deshalb um Aufklärung gebeten und aufgefordert, mitzuteilen, warum der Mitarbeiter des Bauhofs am vergangenen Montag die Bovoloner Allee gereinigt und wer dazu den Auftrag gegeben hat.