Ortsbürgermeister Barth (CDU) erklärt die Rechtslage: Gullydeckel „entnommen, entwendet oder versetzt“

de.m.wickipedia.org

Nachdem zum wiederholten Male Gullydeckel auf den Gemeindestraßen abmontiert wurden, hat Ortsbürgermeister Barth (CDU) jetzt die AZ Mainz informiert und gebeten, darüber einen Artikel zu publizieren. Die Zeitung ist dem Wunsch des Ortsbürgermeisters auch nachgekommen und hat pflicht- und fachgerecht berichtet, dass „gusseiserne Gullydeckel (sogenannte Randbordabdeckungen) von bislang unbekannten Tätern aus Straßeneinläufen entnommen, entwendet oder versetzt worden“ sind, und dass sich „Einer der Tatorte (…) in der Rupt-sur-Moselle Straße vor der Kita „Haus des Kindes“ befunden hat (siehe hier). (Anm.d.Red.: Wir haben stundenlang den Begriff „Randbordabdeckungen“ gegoogelt. Vergeblich. Aber die Begriffe Kanaldeckel, Kanalgitter, Kanalschachtdeckel, Schachtdeckel und Senkkastendeckel gefunden)

Natürlich sind solche Straftaten keine Schulbubenstreiche und auf das Schärfte zu verurteilen. Deshalb hat der besorgte Ortsbürgermeister auch gleich die Rechtslage erklärt und deutlich gemacht, dass es sich „von selbst“ erübrigen sollte, „darauf hinzuweisen, dass dies nicht nur bei Dunkelheit sehr gefährlich ist, sondern zugleich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt.“ Barth meint damit das Entnehmen von Gullydeckeln aus „Straßeneinläufen“, wobei er damit sicherlich nicht ausdrücken möchte, dass die gesamte Straße, sondern nur das Straßenabwasser in die Gullys einläuft. Gut, mit den Einläufen ist das immer so eine Sache. Wir verweisen jedoch darauf, dass auch der Straftatbestand des Diebstahls erfüllt ist, unabhängig davon, ob die Täter beabsichtigt haben, die Gullydeckel für den Eigenverbrauch zu „entwenden“, oder die Deckel anschließend zu „versetzen.“ Soviel Aufklärung über die Rechtsverstöße der Übeltäter muss schon sein.

Auch in einem weiteren Punkt möchten wir den „Rechtsexperten“ Barth ergänzen: Es ist nicht nur „bei Dunkelheit“, sondern auch tagsüber „sehr gefährlich“, wenn Gullydeckel „entnommen, entwendet oder versetzt“ werden. Wer rechnet schon damit, dass ein Gullydeckel „entnommen“ wurde. Und wenn dies vor einer Kindertagesstätte passiert, dann sind nicht nur unsere Kleinen in höchster Gefahr, sondern es ist nicht auszuschließen, dass auch erwachsene Menschen spurlos und für immer in der Abwasserkanalisation verschwinden.

Wir gehen davon aus, dass der um die Sicherheit der Menschen in der Gemeinde besorgte Ortsbürgermeister seinen Artikel über die rechtliche Einschätzung des Entnehmens, Entwendens oder Versetzens von Gullydeckel nicht nur zur Eigenwerbung in der AZ Mainz veröffentlicht hat, sondern es sich „von selbst“ erübrigen sollte, auch auf der Webseite der Gemeindeverwaltung und im amtlichen Nachrichtenblatt Mahnendes darüber zu schreiben. Vielleicht sollte Barth auch einmal ernsthaft darüber nachdenken, das Problem zum Thema einer seiner nächsten Sicherheitsveranstaltungen für die verunsicherten Menschen in Stadecken-Elsheim zu machen. Motto: Richtig handeln! – Was tun, wenn der Gullydeckel „entnommen, entwendet oder versetzt worden“ ist?

Print Friendly, PDF & Email