„Unverschämtheit!“: Stadecken-Elsheimer Gemeinderat gerät in Rage.

Unter dem Titel „Unverschämtheit!“ hat sich mit dem Kürzel „MP“ (wir vermuten: Michael Paschke) der Stadecken-Elsheimer Gemeinderat jetzt im Nachrichtenblatt mal so richtig in Rage geredet. Während es sich ansonsten der geltungsbedürftige Ortsbürgermeister Barth nicht nehmen lässt, exklusiv und höchstpersönlich über alles Wesentliche und Unwesentliche in der Ortsgemeinde zu palavern, fühlt sich angesichts der dramatischen Ereignisse der Gemeinderat jetzt selbst aufgerufen, sich im eigenen Namen und „Immer noch mit freundlichem Gruß“ mit einem wichtigen Appell an die Bevölkerung zu wenden und ihr unterschwellig damit zu drohen, dass er auch weniger freundlich grüßen kann. Doch was ist eigentlich geschehen?

Absperrpfosten, die im Rahmen der Landesstraßen-Sanierungskrise in Elsheim am Effengraben einbetoniert waren und die Durchfahrt verhindern sollten, wurden „bereits mehrere Male herausgebrochen und in den Graben geworfen. Gesperrte Feldwege werden kurzerhand umfahren. Der Weg führt dann über den privaten Acker von Landwirten.“ Zumal, und auch das ist außergewöhnlich, sich der Gemeinderat Gedanken gemacht hat – in diesem Fall darüber, „wie wir die Verkehrssicherheit, gerade für Schüler und alle anderen Fußgänger sichern können.“ Radfahrer oder andere Lebewesen waren von diesen Überlegungen offensichtlich nicht so stark betroffen.

Als Ursache vermutet der Gemeinderat, dass im Zuge der Straßensanierung die notwendigen und weiträumigen Umleitungen für „manche Bürger“ zu umständlich seien, stellt aber gleichzeitig klar, dass es trotzdem nicht berechtigt sei, „bewusst, vielleicht sogar mutwillig, fremdes Eigentum zu beschädigen oder zu zerstören.“ Der Autor „MP“ unterscheidet hier ausdrücklich zwischen „bewusst“ und „mutwillig“, und vermutet folgerichtig, dass die Täter die Beschädigung und Zerstörung nicht unbewusst, also versehentlich, nicht gewollt oder nicht wissentlich, sondern vielleicht sogar mutwillig, also auch geplant, bewusst, gewollt und vorsätzlich, begangen haben. So abwegig sind diese Vermutungen eigentlich nicht.

Aus juristischer Sicht handelt es sich mit Sicherheit um den Tatbestand der Sachbeschädigung, um mehrfache Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und, angesichts des Befahrens privater Äcker, um schweren Hausfriedenbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung, hier: Zerstörung von Ackerflächen. Die Schwere der Straftaten ist auch dem Gemeinderat bewusst. Deshalb in aller Deutlichkeit sein knallharter Appell: „Hier geht es nicht mehr darum, diese „Täter“ zu bitten, das zu unterlassen. Wir fordern Sie auf, das zu unterlassen!“ Dahinter verbirgt sich ganz großer Ärger. Dazu hat der Gemeinderat das Ordnungsamt und die Polizei nicht nur um stärkere Kontrollen gebeten, sondern als „vorgesetzte Behörde“ gleich damit „beauftragt.“ Falls Sie selbst einmal ein ähnliches Problem haben sollten, zögern Sie also nicht, die Polizei oder das Ordnungsamt zu „beauftragen“

Ob die Beauftragten das „unverschämte“ Verhalten mancher Bürger wirklich abstellen können, bezweifeln wir. Deshalb ist jetzt Ortsbürgermeister Barth gefragt, der sich in der Vergangenheit schon als kompetenter Sicherheitsexperte ausgewiesen hat und durch seine Arbeit im Landtag schon viele Polizeidienststellen besuchen durfte. Sicherlich wird ihm wieder einmal etwas Gescheites einfallen, um das Durchbrechen der Gemeindesperren am Effengraben und das Befahren der privaten Äcker zu verhindern. Damit der Gemeinderat darüber nicht so in Rage gerät.

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