Freudentänze im Rathaus – „die ersten Kostenbescheide sollen im Laufe des Jahres verschickt werden.“

„Über dieses Urteil können wir uns alle sehr freuen. Das ist eine gute Nachricht für Stadecken-Elsheim“, begeistert sich Ortsbürgermeister Barth (CDU) auf der Webseite der Gemeindeverwaltung, im nicht-amtlichen Teil des Nachrichtenblatts sowie in der AZ Mainz und führt im Rathaus beinahe ekstatische Freudentänze auf. Offensichtlich ist etwas über die Gemeinde hereingebrochen, das die Bürgerinnen & Bürger mit Glückshormonen übermannt und trotz Corona-Krise freudetrunken in den Armen liegen lässt. Doch was ist das für eine „gute Nachricht“, die den überwältigten Ortsbürgermeister so aus dem Häuschen bringt?

Auf Antrag der VG Nieder-Olm hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Normenkotrollverfahren entschieden, dass die vom Gemeinderat beschlossene Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen rechtens ist und beide Ortsteile als ein einheitliches Abrechnungsgebiet gelten.

Die neue Satzung soll die Satzung über Einmalbeiträge ersetzen und die Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen auf alle örtlichen Grundstückseigentümer verteilen. Für die Grundstückeigentümer in Stadecken-Elsheim bedeutet dies, dass sie demnächst für den Gemeindeanteil an den Sanierungskosten der Schul- und Mainzer Straße 345.000 € ./. 25 % zahlen müssen, „die ersten Kostenbescheide sollen im Laufe des Jahres verschickt werden.“ Jetzt weiß man endlich, worüber wir „uns alle sehr freuen“ können und warum das Urteil des OVG Koblenz „eine gute Nachricht für Stadecken-Elsheim“ ist. Für wie dumm möchte uns dieser Ortsbürgermeister eigentlich noch verkaufen?

Offenbar um schon jetzt Widersprüchen gegen den kommenden Gebührenbescheide vorzubeugen, betont Barth, dass das Urteil des OVG „höchstrichterlich und endgültig“ ist und betont: „Eine Revision wurde nicht zugelassen.“ Das mag sich zwar auf die Normenkontrollklage beziehen, nimmt den Bürgerinnen & Bürgern nicht das Recht, die Gebührenbescheide gerichtlich anzufechten. Der Gebührenbescheid ist ein Verwaltungsakt, gegen den jeder Betroffenen vor Gericht Widerspruch erheben kann. Dies soll den Bürger vor der Willkür einer Verwaltung schützen und sicherstellen, dass geltende Gesetze beim Erlass eingehalten werden.

Offenkundig ist auch, dass Barth versucht, mit seinem Gefasel von der „Solidargemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger“ vom wahren Sachverhalt abzulenken. Fakt ist, das die Bürgerinnen & Bürger demnächst für den Ausbau der Schul- und Mainzer Straße 345.000 € ./. 25 % Gemeindeanteil zahlen müssen. Das ist einmalig in der Geschichte der Ortsgemeinde und hat es bisher noch nie gegeben. Das ist mehr, als in den vergangen 15 Jahren für Einmalbeiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen erhoben wurde. Wer dann noch schwadroniert, dass wir uns alle darüber freuen können und dies eine gute Nachricht für Stadecken-Elsheim wäre, der hat offensichtlich ein etwas verzerrtes Weltbild. Es sind genau diese Taschenspielertricks, die diesen Ortsbürgermeister mittlerweile unerträglich machen.

Wenn es Barth so viel an einer „Solidargemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger“ gelegen ist, dann sollte er sich schnellstmöglich für die Aufhebung der neuen Satzung einsetzen und dafür sorgen, dass die Kosten für den Ausbau von Verkehrsanlagen zukünftig komplett aus der Gemeindekasse bezahlt und die Bürgerinnen & Bürger nicht zwei Mal zur Kasse gebeten werden. So machen es bereits viele andere Kommunen.
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