Corona-Krise: Die Angst vor der „Zweiten Welle.“

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Wenn es zutreffen sollte, dass das Corona-Virus uns noch in den nächsten Monaten begleiten sollte und sogar eine zweite Welle erwartet wird, dann ist zu befürchten, dass wir auch noch in nächster Zukunft weitere Krisen-Mitteilungen von Ortsbürgermeister Barth (CDU) ertragen müssen. In diesen Artikeln lässt Barth die lieben „Mitbürgerinnen und Mitbürger“ ausführlich an seiner persönlichen Einschätzung der Krise teilhaben, gibt virologische Empfehlungen zur Bekämpfung des Virus und muntert die verängstigte Bevölkerung mit trostspendenden Durchhalteparolen auf. Angesichts einer auch in dieser Hinsicht bevorstehenden „Zweiten Welle“ fragen wir uns, ob diese Tätigkeiten eigentlich noch zu den ehrenamtlichen Aufgaben des Ortsbürgermeisters gehören oder ob sie vorwiegend seiner eitlen Selbstdarstellung dienen.

Schaut man sich einmal den § 47 der Gemeindeordnung an, dann ist dort aufgeführt, dass ein Ortsbürgermeister die Verwaltung leitet und die Gemeinde nach außen vertritt. Weiterhin obliegen ihm

  1. die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats,
  2. die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats,
  3. die laufende Verwaltung und
  4. die Erfüllung der der Gemeinde gemäß § 2 übertragenen staatlichen Aufgaben.

Das ist alles. Barth dagegen tut gerade so, als ob es Tag und Nacht seine Aufgabe sei, die Ausbreitung des weltweit grassierenden Virus in Stadecken-Elsheim zu verhindern („Wir müssen die Situation ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Mit den KollegInnen Orts- und Stadtbürgermeister bin ich im ständigen Austausch mit dem Krisenstab der Verbandsgemeinde, weil sich die Lage tagesaktuell ändert.“)

Zu den staatlichen Aufgaben des § 2 der GemO gehört auch die Durchführung von Rechtsverordnungen der Landesregierung auf Gemeindeebene. Mittlerweile hat die Landesregierung zur Corona-Krise 10 Rechtsverordnungen erlassen, in denen alle Maßnahmen und Beschränkungen detailliert und ausführlich aufgeführt sind. Danach waren und sind die örtlichen Verwaltungen ausschließlich für die Schließung und Öffnung gemeindeeigener Räume und Anlagen sowie für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften durch die Ordnungsämter zuständig. Ansonsten gab und gibt es für die örtlichen Verwaltungen und deren Ortsbürgermeister eigentlich nichts zu tun. Trotzdem plappern sie unentwegt über die Krise.

Wenn nun ein Ortsbürgermeister darüber informiert, dass die öffentlichen Gebäude und Anlagen geschlossen wurden, so ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn er jedoch, wie Ortsbürgermeister Barth glaubt, Rechtsverordnungen und -verfügungen mit seinem eigenen Geschwafel wichtigtuerisch und ausgiebig kommentieren zu müssen, dann ist das nicht nur völlig überflüssig, sondern es gehört mit Sicherheit auch nicht zu seinen Aufgaben. Die Bürgerinnen § Bürger sind klug genug, verständlich formulierte Allgemeinverordnungen zu verstehen. Da braucht es nicht noch des Senfes eines geltungsbedürftigen Lokalpolitikers und seiner selbstgefälligen Klugscheißerei („Achten Sie besonders auf Abstand und ausreichende Handhygiene.“).

Ebenfalls nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters gehört die geschichtliche Einordnung des Ereignisses und seiner historischen Bedeutung („noch nie hat eine Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit so sehr in unser Alltagsleben eingegriffen wie das Corona-Virus.“) sowie oberlehrerhafte Ermahnungen („Angesichts dieser für uns alle neuen Umstände heißt es, umsichtig und besonnen zu sein.“). Auch selbstbeweihräuchernde Solidaritätsbekundungen („Ich weiß um die Schwierigkeit der Situation für uns alle.“) und anbiedernde Danksagungen („Daher danke ich Ihnen umso mehr, dass Sie diese Maßnahmen akzeptieren und respektieren.“) gehören nicht dazu.

Besonders peinlich wird es dann, wenn Barth überschwänglich den Gemeindebediensteten, inklusive den „Reinigungskräften“, seinen Dank ausspricht, weil diese „das öffentliche Leben weiterhin aufrecht erhalten.“ Auch seine staatstragend vorgebrachten Durchhalteparolen („Ich bin der festen Überzeugung, dass es uns gemeinsam gelingen wird, die ohnehin jetzt schon für uns herausfordernde Zeit für Stadecken-Elsheim erfolgreich zu bewältigen“) und das anmaßende Einfordern von Wohlverhalten („… und gehe davon aus, dass jede/r hierzu seinen Beitrag leistet.“). gehören nicht zu den Aufgaben eines ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeisters.

Die überflüssigen Kommentierungen Barth`s sind durchtränkt von eitlen und aufgeblasenen Flachheiten und Worthülsen („Die Verwaltung und ich…“, „ich weiß um die Schwierigkeit der Situation…“, „Ich bin der festen Überzeugung …und gehe davon aus…“, „Ich danke all denjenigen…“, „aus gegebenen Anlass halte ich es für geboten…“, „Diese Maßnahmen fallen mir nicht leicht…“,. „Ich stehe im regelmäßigen Austausch…“) und unterstreichen seinen ausgeprägten Hang zu Wichtigtuerei und Selbstgefälligkeit. Geradezu Hohn gegenüber den am Virus Verstorbenen und Erkrankten spricht seine pathetische Erwartung, „dass wir trotz aller Einschränkungen gestärkt aus der gegenwärtigen Situation hervorgehen.“ Es wäre angebrachter, wenn Barth sich auf die wesentlichen Aufgaben seines Amtes konzentrieren und das wichtigtuerische Geschwafel und selbstgefällige Schwadronieren unterlassen würde. Es gibt viele Menschen, die sich vor der sogenannten „Zweiten Welle“ fürchten. In Stadecken-Elsheim liegt diese Furcht nicht nur in der Ausbreitung des Virus begründet.
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