Öffentlich Wasser predigen, heimlich Wein trinken –
Mehr als nur Heuchelei!

Wie bei jedem Neujahrsempfang der Gemeinde lässt Ortsbürgermeister Müller auch sonst keine Gelegenheit aus, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zur Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit zu animieren und zur Übernahme eines Ehrenamtes aufzufordern.

Dazu plagiiert er ein berühmtes Kennedy-Zitat und gibt es in verquasteter Form und unverfroren als ein von ihm gelebtes Leitbild aus: „Frage weniger was kann die Gemeinde für mich tun, frage öfter mal was kann ich für meine Gemeinde […] tun.“ ließ er in einem Artikel der AZ Mainz pathetisch verbreiten.

Das Wesentliche einer gemeinnützigen Tätigkeit und der Ausübung eines Ehrenamtes besteht darin, dass die Tätigkeit nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Gemeinnützig und ehrenamtlich tätige Menschen stellen ihre Arbeit selbstlos in den Dienst der Allgemeinheit und werden dafür nicht entlohnt und fordern auch keine Entlohnung. Dies gilt uneingeschränkt auch für das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters.

Scheinbar war Ortsbürgermeister Müller dieser Sachverhalt nicht bewusst oder er der Meinung, dass seine ehrenamtliche Tätigkeit jetzt endlich mal bezahlt werden müsste. Denn obwohl er über die Unrechtmäßigkeit seines Anliegens genausten informiert war, hat er in einer Gemeinderatssitzung einen Antrag eingereicht und beschließen lassen, ihm zusätzlich zu seiner Aufwandsentschädigung von 1.828,00 € pro Monat ein unerlaubtes Entgelt und Zubrot von monatlich 800,00 Euro zu zahlen – und das, bis zum Ende seiner Amtszeit. Für eine solche Forderung gibt es im Kommunalrecht nicht die leiseste gesetzliche Grundlage. Stattdessen wird dann eben mal schnell das Kennedy-Zitat auf den Kopf gestellt und Ortsbürgermeister Müller fordert, entgegen allen gesetzlichen Bestimmungen, dass die Gemeinde/Gemeindekasse mal endlich etwas für ihn tun kann und nicht umgekehrt. Bei so viel Chuzpe dreht sich sicherlich J.F.K auf dem Nationalfriedhof in Arlington im Grabe um.

Eine plausible und rechtsverträgliche Begründung für dieses außergewönliche Verlangen konnte er nicht geben. Warum die Mehrheit des Rates einem solch dubiosen Antrag überhaupt zugestimmt hat, bleibt auch bis heute noch ein Rätsel. Und um dem Fass die Krone aufzusetzen, wurden kurz nach dieser Nacht- und Nebelaktion auch noch entsprechende Haushalteinstellungen von jährlich 9.800,00 Euro vorgenommen, die bis zum Ende seiner Amtszeit in 2014 vorgesehen waren und dem Ortsbürgermeister eine ihm nicht zustehendes Entgelt von insgesamt über 25.000,00 Euro beschert hätten.

Wir wissen nicht, wie der Versuch des Ortsbürgermeisters und der Beschluss des Geimeinderates juristisch zu beurteilen sind, grenzwertig erscheint dieses Verhalten auf alle Fälle. Dafür spricht auch, dass das gesamte Vorhaben von Ortsbürgermeister Müller  in den nicht-öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung gelegt wurde und hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger beraten und beschlossen wurde.

Wer sich für das Ehrenamt eines Ortsbürgermeisters zur Verfügung stellt, muss wissen, dass er dies unentgeltlich tut und dafür kein Gehalt bekommt, auch wenn er, was ja ausgesprochen lobenswert ist, noch so fleißig ist. Wer das Wesen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht respektiert und klammheimlich Geld einfordert, wer dann noch andere zu unentgeltlicher und gemeinnütziger Tätigkeit aufruft, selbst aber diesem Anspruch nicht gerecht wird, der predigt öffentlich Wasser und trinkt heimlich Wein. So etwas nennt man Heuchelei.

Übrigens, die Umsetzung dieses empörenden Beschlusses und die Durchsetzung der Forderung von Ortsbürgermeister Müller konnten durch einen aufmerksamen Bürger verhindert werden, dem die erhöhten Einstellungen für dieses dubiose Unterfangen im Haushaltsplan der Gemeinde aufgefallen waren.

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