„Sprechstunde des Ortsbürgermeisters entfällt.“: Bürgerinnen & Bürger wieder vor verschlossenen Türen!

Erst vor wenigen Tagen haben wir darüber berichtet, dass der junge Ortsbürgermeister seine Sprechstunden ausfallen ließ und „Wegen eines dringenden Termins“ den Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung stehen konnte (siehe hier). Und heute, nur wenige Tage später, müssen wir im Nachrichtenblatt wieder Folgendes lesen: „Sprechstunde des Ortsbürgermeisters entfällt.

Während beim letzten Mal die Abwesenheit noch mit einen einem dringenden Termin begründet und dafür „um Verständnis“ gebeten wurde, wird für die erneute Abwesenheit dieses Mal überhaupt kein Grund mehr angegeben und oberlehrerhaft angeordnet: „Wir bitten um Beachtung.

Wir beachten, oder besser gesagt, wir beobachten dieses Verhalten mit Interesse und haben festgestellt, dass, seit seiner Amtseinführung am 17.07.14, Barth bereits 9 Mal seine Sprechstunden hat ausfallen lassen. Wir möchten nicht zynisch sein und auch nicht die dafür angegebenen Gründe hinterfragen, aber ganz unabhängig von den Hintergründen seiner Abwesenheit stellt sich uns die Frage, warum er in seiner Abwesenheit die Bürgerinnen und Bürger vor verschlossenen Türen stehen lässt. Scheinbar kennt sich Barth noch nicht so richtig in der Gemeindeordnung aus, denn sonst wüsst er, dass er gemäß § 50 der GemO im „Verhinderungsfall“ die Beigeordneten zur Vertretung „berufen“ kann, ja wir sind sogar der Meinung, berufen muss. Die Beigeordneten sind ausschließlich zu diesem Zweck gewählt wrrden und haben ansonsten keine weiteren, wichtigen Funktionen auszuüben, es sei denn, ihnen wurde ein eigener Geschäftsbereich übertragen. Warum Barth sich also, wie vorgesehen, in seiner Abwesenheit nicht vertreten lässt, ist mit Logik nicht nachzuvollziehen.

Über die an- oder vorgegebenen Gründe seiner Abwesenheit möchten wir nicht spekulieren, aber vielleicht fehlt ihm auch ein bisschen die Lust an der Sache. Denn, kaum bemerkt, wurde von Barth auch die wöchentliche Sprechzeit des Ortsbürgermeisters um ein Drittel, von 3 auf 2 Stunden, verkürzt. Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Stadecken-Elsheim im Gegensatz zu anderen Kommunen der VG bereits ab 17.00 Uhr vor verschlossenen Rathaustüren stehen und die jetzt gültigen Sprechzeiten sich eher an die Arbeitszeit einer Lehrers als an der Tagesarbeitszeit des überwiegenden Teils der arbeitenden Bevölkerung orientiert, dann lässt sich das Verhalten des jungen Ortsbürgermeisters nicht gerade als besonders service- und bürgerfreundlich bezeichnen. Da wäre ein Umdenken angesagt.

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2 Gedanken zu „„Sprechstunde des Ortsbürgermeisters entfällt.“: Bürgerinnen & Bürger wieder vor verschlossenen Türen!“

  1. In der Tat sind andere Gemeinden in der VG vorbildlicher in der Gestaltung der Sprechzeiten. Die meisten Gemeiden bieten arbeitnehmerfreundliche Sprechzeiten bis 19:00 Uhr an. Der Ortsbürgermeister von Jugenheim sogar bis 19:30 Uhr. Bezüglich der Sprechzeiten der Ortsbürgermeister präsentiert sich lediglich Ober-Olm schlechter (8:30 – 10:00) als Stadecken-Elsheim. Dafür bietet die Ortsvorsteherin von Ober-Olm auch Termine nach Vereinbarung.

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