Leck in der Gemeindeverwaltung –
Vertrauliche Informationen öffentlich gemacht.

Wenn ein Bürger über Informationen aus der Gemeindeverwaltung verfügt, die vertraulich sind und der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich gemacht wurden, dann können diese Informationen nur über den Ortsbürgermeister, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung oder ein Rats- und Ausschussmitglied an diese Person gelangt sein und es scheint ein gewaltiges Leck an dem Verwaltungsschiff zu geben. Dass von der VG diese Informationen an den Bürger weitergegeben wurden, schließen wir aus.

Wir begrüßen selbstverständlich eine rege Teilnahme der Menschen aus der Ortsgemeinde an unserem Blog, aber es hat uns schon überrascht, dass ein Bürger in einem Kommentar zur Aufnahme von Krediten durch die Gemeindeverwaltung über detaillierte und vertrauliche Informationen aus dem Jahresabschluss des Gemeindehaushalts 2013 verfügt (siehe hier). Wir neiden diesem Bürger nicht seinen Wissensvorsprung, aber im Besitz dieser Informationen hätte er erst dann sein können, wenn der Feststellungsbeschluss, der in der Gemeinderatssitzung am 15.12.14 erfolgte, entsprechend den Vorschriften des § 114 der GemO bereits öffentlich bekannt gemacht worden wäre und im Anschluss daran der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht, der Gesamtabschluss mit dem Gesamtrechenschaftsbericht sowie die Prüfungsberichte öffentlich ausgelegt worden wären. Nichts davon ist bisher geschehen und erfolgt nach Auskunft der VG erst Ende dieses Monats. Da fragt man sich doch verwundert, wie der Bürger schon jetzt an die noch vertraulichen und bisher nicht veröffentlichten Informationen gelangen konnte.

Zwar sind auch Zahlen aus einem Gemeindehaushaltsabschluss bis zu ihrer Veröffentlichung grundsätzlich vertraulich zu behandeln, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass durch ihr vorzeitiges Bekanntwerden einem Menschen ein Schaden zugefügt wird. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn aus einer Gemeindeverwaltung persönliche Daten an die Öffentlichkeit geraten sollten, durch deren Veröffentlichung ein/e Betroffener/e in seinen/ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden und ein materieller oder immaterieller Schaden entstehen würde. Denn wer, wie unsere Gemeindeverwaltung, schon bei weniger sensiblen Daten die notwendige Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht vernachlässigt, der würde bei Bekanntwerden personenbezogener Daten die Persönlichkeitsrechte verletzen und seine Bürgerinnen & Bürger einem hohen persönlichen Risiko aussetzen.

Eine Gemeindeverwaltung, die so handelt und dieses Risiko nicht ernst nimmt, verspielt schnell ihre Akzeptanz und Glaubwürdigkeit und sollte alles daran setzen, entstandene Lecks zu stopfen, damit das Verwaltungsschiff und mit ihm das Vertrauen der Bürgerinnen & Bürger nicht untergehen.

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