Die Gemeindekasse ist kein Selbstbedienungsladen!

geldbeutelNachdem die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm sich trotz mehrfacher Aufforderung geweigert hat, den Beschluss des Gemeinderates von Stadecken-Elsheim vom 04.05.2015 zur Freistellung von CDU-Ortsbürgermeister Barth auszusetzen und die Bürgerinnen und Bürger für den von ihm selbst verursachten Verdienstausfall von 25 % bezahlen zu lassen, wurde jetzt die kommunale Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gebeten, den Beschluss des Gemeinderates zu prüfen und für rechtswidrig zu erklären. Das Forum hatte über den  Vorgang bereits hier, hier, hier, hier, hier,  hier und hier berichtet, ohne dass es zum Nachdenken der Verantwortlichen über den gefassten Beschluss gekommen ist.

Die Kommunalaufsicht, die verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse eines ehrenamtlich tätigen Gemeinderates zu sichern, wurde jetzt gebeten, zu prüfen,

• welche Gründe von Herrn Barth dafür angeführt wurden/werden, dass seine gesetzlich definierten Aufgaben als Ortsbürgermeister ausschließlich und nur zum Zeitpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bzw. während der Ausübung seiner Pflichtstunden als Lehrer von ihm durchgeführt werden konnten/können und es für ihn keine Möglichkeit gab/gibt, diese ehrenamtlichen Aufgaben zu einem anderen Zeitpunkt wahrzunehmen und

• welche Gründe dafür vorlagen/vorliegen, dass nicht nur eine einmalige Freistellung, sondern eine permanente und zukünftige Freistellung von 25 Prozent von der beruflichen Tätigkeit von Herrn Barth beschlossen wurde.

Die Kommunalaufsicht wurde auch darauf hingewiesen, dass laut Gesetzesauslegung und Rechtsprechung ein Ersatz des Verdienstausfalls nur im Einzelfall und mit dem Nachweis der Notwendigkeit und Unvermeidbarkeit erfolgen darf. Ein permanenter Ersatz von Verdienstausfall ist, wenn nicht außergewöhnliche Gründe dafür sprechen, ist sogar per se rechtswidrig. Zumindest gibt es im Ehreamt eines Ortsbürgermeisters in Rheinland-Pfalz keine denkbare Aufgabe, die den Ersatz eines zukünftigen Verdienstausfalls pauschal gerechtfertigt.

Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass in der Ortsgemeinde viele Bürgerinnen und Bürger darüber verwundert und sogar erbost sind, dass sich ein gerade erst gewählter Ortsbürgermeister nach kaum 8 Monaten hinstellt und vorgibt, seine ehrenamtliche Tätigkeit nur dann ausüben zu können, wenn ihm aus der Gemeindekasse 25 Prozent des durch ihn selbst verursachten Verdienstausfalls erstatten werden – und das, ohne jegliche Begründung und Argumentation.

Die Kommunalaufsicht wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass es zahlreiche Urteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten gibt, die in vergleichbaren Fällen den Anspruch von Herrn Barth ausgeschlossen haben und ähnliche Forderungen für ungerechtfertigt hielten. Wir sind sicher, dass die Kommunalaufsicht den gesamten Vorgang mit der bekannten Sorgfalt und Professionalität überprüfen wird.

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2 Gedanken zu „Die Gemeindekasse ist kein Selbstbedienungsladen!“

  1. Nein, hier liegt ein Irrtum vor. Es geht nicht darum, dass eine überparteiliche Institution eine kritische Beurteilung der Bezahlung des Verdienstausfalls von Barth vornimmt oder die VG nicht daran interessiert ist, einen finanziellen Genuss zu verbieten oder sonstige Vorteile zu gewähren, es geht einzig und allein um die Prüfung, ob der Beschluss des Gemeinderates rechtswidrig ist oder nicht. Und das entscheidet allein das Verwaltungsgericht Mainz oder die übergeordneten Gerichte. Denn eins ist sicher: Sollte die Kommunalaufsicht den Beschluss nicht aussetzen, geht die ganze Angelegenheit vor die Gerichte.

  2. Eine kritische Beurteilung der Bezahlung des Verdienstausfalls für Hrn Barth kann eigentlich nur von einer überparteilichen Institution durchgeführt werden.

    Ich weiß nicht, ob sich die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm aus Mitgliedern von Parteien zusammensetzt. Falls dies der Fall sein sollte, ist es klar, dass eine Verbandsgemeindeverwaltung kaum daran interessiert ist, solch einen finanziellen Genuss zu verbieten. Wer politische Debatten und Vorgehensweisen verfolgt, kann feststellen, dass sich die etablierten Großparteien bei Erhöhungen von Diäten oder Parteienfinanzierung IMMER einig sind. Da der „Fall Barth“ jeden Bürgermeister, gleich welcher Partei, treffen könnte, wird eine Verbandsgemeindeverwaltung, wenn sie von Parteimitgliedern besetzt ist, dem keine Steine in den Weg legen.

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