Die Zeit der Geheimgespräche der Gemeindeverwaltung hinter dem Rücken der Bürgerinnen & Bürger über die Zusammenlegung der beiden REWE-Märkte ist anscheinend zu Ende. Erstmals stand das Thema jetzt auf der Agenda der letzten Gemeinderatssitzung und wurde öffentlich diskutiert. Wie bereits bekannt, möchte REWE den getrennt liegenden Getränkemarkt auf der Langweid in den Lebensmittelmarkt in der Bovoloner Allee integrieren. Dann sollen sie das doch tun, möchte man einwerfen, Platz genug wäre ja vorhanden.
Dann aber muss man im Protokoll von Ortsbürgermeister Barth lesen, dass „Nach Prüfung und Diskussion verschiedener Ansätze am bisherigen Standort (…) stattdessen ein Neubau auf der anderen Straßenseite vorgeschlagen“ wurde. Mit auf „der anderen Straßenseite“ ist die Gemeinbedarfsfläche „Auf dem Knichel“ gemeint, auf der vorgesehen ist, öffentliche Einrichtungen wie Stellplätze, Sportanlagen oder ein Jugendzentrum zu errichten und für die bereits eine Satzung für das Vorkaufsrecht durch die Gemeinde besteht. Wohlgemerkt, die Grundstücke sind noch nicht im Besitz der Gemeinde.
Ob jetzt REWE explizit einen Bauplatz „Auf dem Knichel“ nachgefragt hat oder wer von den Gemeindestrategen einen „Neubau auf der anderen Straßenseite“ vorgeschlagen hat, geht aus dem Protokoll nicht hervor. Ebenso wird in dem Protokoll Barth der Begriff „Auf dem Knichel“ peinlichst vermieden, damit ja keiner merken soll, dass es sich bei der „anderen Straßenseite“ um eine bereits im FNP ausgewiesene Gemeindebedarfsfläche handelt. Offensichtlich soll es dann weniger auffallen, wenn für die Nutzung „Auf dem Knichel“ jetzt plötzlich ganz andere Pläne verfolgt werden.
Nach wie vor und fälschlicherweise behauptet Ortsbürgermeister Barth, dass für die Verlagerung des bestehenden REWE-Marktes“ die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens notwendig sei. Das ist glatter Unsinn und offensichtlich hat Barth es immer noch nicht verstanden: Das Zielabweichungsverfahren hat nichts mit dem Standort zu tun. Es geht in diesem Verfahren ausschließlich darum, welche Verkaufsflächengröße REWE in Stadecken-Elsheim genehmigt bekommt. Das Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens legt einzig und allein die erlaubte Verkaufsfläche fest und entscheidet nicht über geplanten Standort eine neuen REWE-Marktes. Dafür einen Zusammenhang zu konstruieren ist entweder dämlich oder unredlich.
Pomadig und phrasenhaft zieht Barth dann auch noch zwei andere Argumente für den Bau „Auf dem“ Knichel“ aus dem Hut: „Mit der Umsiedlung der beiden Märkte eröffnet die Gemeinde die Möglichkeit, das funktionale Ortszentrum aufzuwerten und weiterzuentwickeln. Dieser Ansatz soll daher aufgegriffen und die schon länger betriebenen Überlegungen zur Ausdehnung nach Westen mit integriert werden.“ Was er mit der Aufwertung und Weiterentwicklung des „funktionalen Ortszentrums“ meint bleibt weitestgehend nebulös. Und mit „Dieser Ansatz soll daher aufgegriffen (…) werden“ versucht er eine Notwendigkeit für den Bau eines neuen REWE-Marktes „Auf dem Knichel“zu suggerieren und den Gemeinderat in seiner Entscheidung zu beeinflussen. Auch „die Ausdehnung nach Westen“ ist dummes Geschwätz, war das doch mit dem ausgewiesenen Gemeinbedarfsgebiet eine schon lang beschlossene Sache. Was also faselt Barth da vor sich hin. Offensichtlich hat er unautorisiert und ohne Gemeinderatsbeschluss REWE schon zugesagt, einen neuen Markt „Auf dem Knichel“ bauen zu dürfen. Aber so weit sind wir noch lange nicht. Man denke nur an die wirre Idee von Barth, eine neue Sporthalle zu Lasten der Schulkinder auf dem Schulgelände zu errichten.
Ausgesprochen naiv hat sich wieder einmal die SPD-Gemeinderatsfraktion angestellt. Nicht nur, dass ihr nicht aufgefallen ist, dass Ortsbürgermeister Barth ordnungswidrig 2 der von ihr eingereichten Anträge nicht auf die Tagesordnung gesetzt hat, sondern sie hat auch nicht bemerkt, dass ihr Antrag, vor der Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens eine „Auswirkungsanalyse“ durch REWE in Auftrag zu geben, abgelehnt wurde. Der Gemeinderat hat den an für sich vernünftigen Vorschlag der SPD nicht aufgegriffen, sondern das „zur Verlagerung des REWE-Marktes in der Gemarkung Stadecken notwendige (es ist eben nicht dafür notwendig!, die Red.) Zielabweichungsverfahren mit der Forderung einer Auswirkungsanalyse einzuleiten und die Verwaltung mit der weiteren Abwicklung zu beauftragen.“
Man macht also wieder einmal den zweiten Schritt vom dem ersten und hat etwas beschlossen, was überhaupt nicht von der SPD-Fraktion beantragt war. Und das der Gemeinderat von REWE eine „Auswirkungsanalyse“ erwartet, ist ebenfalls naiv. REWE wird mit Sicherheit der Gemeinde keine betriebswirtschaftlichen Daten bekanntgeben. Und mit welchen negativen Auswirkungen die Bürgerinnen & Bürger zu rechnen haben, kann der Gemeinderat hier, hier, hier und hier nachlesen.